Sonntag, 19. April 2026
Haber oder Nicht-Haber
Nicht zuletzt hat der Falls Weiner und der verweigerte Buchhandelspreis für drei linke Buchläden das sog. Haber-Verfahren bekannt gemacht, das aus „guten Gründen“ in der Öffentlichkeit bisher möglichst beschwiegen wurde. Da lohnt es sich einen Blick in den Hinter- bzw. Abgrund zu werfen.

Die Fragwürdigkeit des Haber-Verfahrens liegt schon darin, dass es ins Belieben der anfragenden staatlichen Stellen liegt, in welchen Fällen, bei welchen Personen oder Organisationen überhaupt angefragt wird. Drei davon waren die Buchhandlungen, die den Buchhandelspreis nicht bekommen haben. (S. miniaturen vom5. März 2026 „Skandalminister wieder aktiv“, und vom 12. März 2026 „Weimer, Kulturstaatsminister, nächster Skandal“)

Was noch viel fragwürdiger ist: Aus welchen Quellen schöpft der Verfassungsschutz (VS) seine „Informationen“ – schriftliche Quellen, Reden oder mündliche Aussagen, geheimdienstliche Quellen (V-Leute, informelle Mitarbeiter, Spitzel u.a.). Der Verfassungsschutz gibt seine Quellen nicht frei. Nur wenn Informationen darüber durch Lecks bekannt werden, sieht er sich in einzelnen Fällen zwecks Wahrung des Gesichts gezwungen, Auskunft zu geben. Es gibt so gut wie keine Transparenz über seine Arbeit. Selbst das parlamentarische Kontrollgremium ist zu strengster Geheimhaltung verpflichtet. Dieses Gremium erfährt nur das, was das zu Kontrollierende berichtet. Was es erfährt, wird nicht durch Medien z.B. veröffentlich gemacht.

Der Verfassungsschutz hat laut Redaktions-Netzwerk Deutschland im Jahr 2025 im Auftrag der Bundesregierung fast 400 Organisationen und Einzelpersonen überprüft, die öffentliche Fördermittel beantragt haben oder gefördert wurden. Andere Angaben schwanken hinsichtlich der Zahlen.

Selbst der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hält das Verfahren für datenschutzrechtswidrig – gestützt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Der ganze Komplex führt schließlich dazu, dass Personen und Organisationen für ihre Arbeit öffentliche Förderung erhalten – oder auch nicht.

Der Fall Weimer und Buchhandelspreis belegt das. Kulturstaatsminister Weimer fragt per Haber-Verfahren beim Verfassungsschutz an. Der erklärt drei Buchhandlungen zu Verfassungsfeinden und die bekommen den Preis NICHT: So einfach ist das. Weimer, der Auftraggeber der Anfrage an den VS und Preisverleiher, weiß selber nicht, was den betroffenen Buchhandlungen vorgeworfen wird, die Öffentlichkeit in Form von Medien und Bürgern schon gar nicht.

Damit ist obskuren Anfeindungen Tor und Tür geöffnet. In Berlin-Kreuzberg rebelliert eine Bürgerinitiative gegen das rechtsextreme Online-Medium „Nius“, das seine Redaktionsräume in ihrem Kiez hat. Nius verbreitet daraufhin genau mit der Terminologie des VS – wahlweise der Innenministerien und anderer staatlicher Stellen – Falschmeldungen über die Bürgerinitiative: eine „linksextreme Initiative“ gehe „steuergeldfinanziert gegen [die] freie Presse vor“. Den Beweis für „linksextrem“ bleibt Nius schuldig, der Vorwurf allein reicht aus, garniert mit der Falschmeldung, die Initiative sei „steuergeldfinanziert“, was für wohl keine Bürgerinitiative gilt. (Schön wär’s)

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