Mittwoch, 24. April 2024
Dummheit schützt nicht vor Strafe
In Sachsen-Anhalt, in Halle/Saale, steht ein Nazi vor Gericht. Er wird angeklagt, eine Nazi-Parole der SA mehrfach öffentlich verwendet zu haben: „Alles für Deutschland“ grölten die Schlägerbanden in den 20er und 30er Jahren. Der Nazi, Björn Höcke, grölte sie in Veranstaltungen der AfD. In dieser Partei ist Höcke thüringischer Landesvorsitzender und Wortführer des rechtsextremen „Flügels“. Das ist im demokratischen Deutschland der Gegenwart verboten, aus gutem Grund.

Zu seiner Verteidigung schleppt der Nazi, ehemals Geschichtslehrer, zwei Schulbücher an, in denen die genannte Parole nicht erwähnt sei. Es wäre ja wohl auch ein unerträglicher Skandal, wenn in Schulbüchern der Gegenwart Nazi-Parolen verwendet würden. Nazi Höcke will diese Parole nie gehört haben und könne deswegen auch nicht wissen, dass sie verboten seien.

mein Name ist Hase

Eine dümmere Verteidigung ist ihm wohl nicht eingefallen. Das wäre so, wie wenn ein Mörder sich auf die Lektüre von Jerry-Cotton-Romanen beriefe, in denen das Verbot zu morden nicht ausdrücklich erwähnt wird. Vor deutschen Gerichten gilt „Unwissen schützt nicht vor Strafe.“

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