Montag, 22. April 2024
In welchem Jahrhundert lebt die FDP?
Die FDP kämpft Seite an Seite mit der CDU einen Kampf gegen Windmühlenflügel. Das Bürgergeld soll strengeren Regeln unterworfen werden. Sog. „Verweigerern“ sollen die Leistungen gestrichen werden, wenn sie zumutbare Arbeit oder Fortbildung ablehnen. Bisher gibt es bereits die Regelung, dass prozentuale Kürzungen drohen. Das soll jetzt anders werden, und zwar härter.

Das Projekt, das gerade auf dem FDP-Parteitag durchgewunken werden soll, ist eine Chimäre. Die neueste Statistik der Bundesanstalt für Arbeit beweist: 2023 wurden nur 0,4% von fast 4 Millionen Beziehern von Bürgergeld durch Abzüge sanktioniert. Dieser geringe Prozentsatz rechtfertigt den Aufwand von FDP und CDU nicht einmal andeutungsweise.

Nebenbei gefragt: Was, bitte, sind zumutbare Arbeit, zumutbare Fortbildung? Was zumutbar ist, entscheidet das BAMF, Kriterien werden nicht angegeben. Wie oft haben wir die Klage gehört: Schon wieder eine Fortbildung, wo doch die letzten drei schon nichts gebracht haben.

Bundesarbeitsminister Heil (SPD) tutet ins gleiche Horn. Ohne faktische Belege behauptet sein Ministerium durch die Sanktionen könnten 170 Millionen Euro eingespart werden. Wie das gehen soll? Keine Ahnung, Daten für die Behauptung? Gibt’s nicht.

Das nennt man seriöse Politik?

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Unter der Robe braun
Rechtsanwälte, die in Thüringen die Interessen von MigrantInnen und Geflüchteten vor Gerichten vertreten, fürchten das Verwaltungsgericht in Gera wie der Teufel das Weihwasser. Die Chancen, bei Klagen von Zuwanderern gegen Ablehnungsbescheide der Behörden Recht zu bekommen, stehen dort besonders schlecht. Die Wahrscheinlichkeit, bei Asylrechtsverfahren Recht zu bekommen, ist prozentual wesentlich unter dem Bundesschnitt: Nur ein Prozent gegenüber dem Bundesdurchschnitt von sechs Prozent.

Ähnlich sieht es bei der Rechtsprechung aus, wenn es z.B. um das Demonstrationsrecht geht. Rechtsextreme Gruppen haben erheblich größere Chancen Demonstrationen genehmigt zu bekommen, als demokratische Initiativen. Gerne werden Rechtskonzerte, Demos der AfD oder der „Heimat“ - früher NPD – genehmigt, die vorher vom Oberbürgermeister von Gera verboten worden waren.

Besonders perfide war ein Fackelzug der Neonazi-Gruppe „Thügida/Wir lieben Ostthüringen“ am 20. April 2016, dem Geburtstag von Hitler, den der frühere Oberbürgermeister Schröter verbieten wollte. Das Geraer Verwaltungsgericht ließ den Marsch zu.

Wie kommt dieses? Reinhard Schramm, Vorsitzender der jüdischen Landesgemeinde in Thüringen, begründet das wie die Recherchen der taz damit, dass mehrere Richter am Geraer Verwaltungsgericht eine auffällige Nähe zur AfD haben. Da kann der Verfassungsschutz gerne die AfD für als erwiesen rechtsextrem einstufen und den AfD-Landesvorsitzenden Höcke einen Nazi nennen, wenn die Richter so auffällig rechtslastig sind.

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