Montag, 11. März 2024
Papst fordert Moskau zur Übergabe auf
Der Papst hat ins Fettnäpfchen getreten und die üblichen Verdächtigen applaudieren in Deutschland: Sarah Wagenfeld mit ihrem versprengten Haufen, die Linke und – Überraschung! – die AfD. Sonst schilt alle Welt über den Papst, der angeblich die Kapitulation der Ukraine empfohlen hat, indem sie eine weiße Fahne hisst und Russland Verhandlungen anbietet.

Die Sache enthält zwei Fallen. Erstens wird Russland, sprich Putin, sich von einer weißen Fahne nicht beeindrucken lassen. Zu deutlich hat Putin noch jüngst gemacht, dass er nicht zu Verhandlungen bereit ist, aber das haben die „üblichen Verdächtigen“ auch noch nicht begriffen, entgegen den Tatsachen. Die Kapitulation würde die sofortige Besetzung durch die russische Armee bedeuten. Was das heißt, zeigte sich nicht nur in Butscha.

Zweitens: Wie wäre es, wenn der Papst die weiße Fahne anders, nämlich traditionell gedeutet hat? Früher wurde die weiße Fahne von Parlamentären getragen, die verhandeln wollten. Das verpflichtete den Feind zur Waffenruhe, bis die Verhandlungen im einen oder anderen Sinn abgeschlossen waren. Das wurde nach meiner Kenntnis zuletzt 1914 im ersten Weltkrieg bei der Übergabe von Reims praktiziert. `Das endete allerdings mit der Besetzung der Stadt durch die deutsche Truppen.

Man kann dem Papst gerne Naivität zubilligen, aber wenigstens seine Berater sollten es besser wissen!

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Bezahlkarte für Asylbewerber – Ein Flop
Der Hype um die Bezahlkarte für AsylbewerberInnen hat sich nun wohl flachgepupst. Der Bund und die Länder haben sich auf ein einheitliches Verfahren geeinigt; nur Bayern (natürlich) und Mecklenburg-Vorpommern haben sich ausgeklinkt.

256 € pro Person werden der Scheckkarte monatlich gutgeschrieben, 204 € werden bar ausgezahlt. Damit ist das Argument aus der Welt, die Menschen würden nicht mehr über Bargeld verfügen können, z.B. im kleinen Türkenladen für Obst, Gemüse und z.B. Milch. Die 204 € sind für „persönliche Bedürfnisse des täglichen Bedarfs“ gedacht. Das können sie bar bezahlen. Die 256 € sind für den „notwendigen Bedarf“, z.B. Unterkunft oder Bekleidung da.

Das Argument, die AsylantInnen könnten Geld an Verwandte im Herkunftsland überweisen, war von Anfang an obsolet. Bei zusammen 460 € monatlich bleibt nichts übrig, um es zu verschenken. Wer jetzt einen Monat lang auf der Parkbank schläft und hungert, hat 204 € für die lieben Verwandten zur Verfügung. Das dürfte aber wohl die absolute Ausnahme bleiben.

Der oft beschworene Verwaltungsaufwand für die Kommunen durch die Barauszahlungen bleibt weiter bestehen. Worin unterscheide sich besagter Aufwand für 203 € und die Gesamtsumme von 460 €? In gar nichts, außer in der Höhe des auszuzahlenden Geldbetrags. In jedem Fall muss die Bürokratie tätig werden.

Ernst zu nehmen ist das Argument der KritikerInnen der Bezahlkarte, z.B. die Flüchtlingsräte und der Paritätische Sozialverband: Die Karte schränkt die Bewegungsfreiheit der Karteninhaber ein, mancherorts ist das bereits der Fall, wo die Karte z.B. nur in einem Landkreis gilt. Auch kann die Karte so konfiguriert werden – und wird es bereits -, dass sie als Kontrollinstrument über die Asylbewerber dient.

Insgesamt hat sich die Opposition gegenüber der Ampel durchgesetzt. Die CDU forderte die Bezahlkarte so lange, bis die Koalition handeln musste. Zwar wurden noch Details ausgehandelt, aber grundsätzlich haben die Konservativen gewonnen. Und noch was: Der Vorgang hat die Debatte ums Asylrecht angeheizt. Manch eine/r fühlt sich jetzt bestätigt und die Vorurteile gegenüber Asylanten wurden nicht ausgeräumt. Vorurteile darf man nicht bedienen, sondern man muss sie mit Fakten und geduldiger Überzeugungsarbeit überwinden. Die Chance wurde vertan!

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