Freitag, 21. Mai 2021
Volle Härte des Gesetzes für homophoben Messerstecher
Das Oberlandesgericht Dresden hat den islamistischen Gewalttäter, der ein schwules Paar mit Messern angriff, einen Mann tötete, den anderen schwer verletzte, zu lebenslänglicher Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt verurteilt.

Er habe heimtückisch - Angriff von hinten - und aus niederen Gründen - Homophobie, radikalislamische Einstellung - gehandelt. Damit sind alle Voraussetzungen für lebenslange Haft gegeben. Die Sicherheitsverwahrung sei berechtigt, weil der syrische Attentäter bereits vorher gewalttätig war und keine Reue geäußert hat. Der 21-Jährige habe geplant und folgerichtig wie ein Erwachsener gehandelt, daher kam eine Jugendstrafe nicht in Frage.

Soweit ist das Urteil begründet. Ein Zweifel blieb aber auch dem Gericht: Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt wird bei Heranwachsenden (18 - 21 Jahre) angeordnet. Also nun doch? Hätte das Gericht einen Spielraum bei der Strafzumessung gehabt? Und: wurde berücksichtigt, dass der noch junge Täter Flüchtling ist und offensichtlich von Islamisten verhetzt war?

Die Anwendung der höchstmöglichen Bestrafung erstaunt bei einem sächsischen Gericht. Die dortigen Gerichte sind eher für unangemessen milde Urteile bekannt. Das gilt in vielen Fällen für rechtsextreme, rassistische, gar terroristische Gewalttäter durchaus oft. Überraschend werden derartige Delikte häufig mit Bewährungsstrafen geahndet. Gilt in diesem Fall nicht das Prinzip gleiches Recht für alle? Oder ist darauf zu hoffen, dass zukünftig rechtsextreme, fremdenfeindliche, terroristische Täter und homophobe Täter ebenfalls die volle Härte des Gesetzes zugemessen bekommen? Zu wünschen wäre es.

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