Sonntag, 20. August 2023
Moralischer Geisteszwerg: Helmut Kohl
Am 23. November jährt sich der Brandanschlag von zwei Neonazis auf zwei von deutsch-türkischen Familien bewohnte Häuser in Mölln zum 31. Mal. Drei Todesopfer und neun Schwerverletzte waren zu beklagen.

In ganz Deutschland gab es eine Welle von Trauer- und Protest-Demonstrationen, an denen auch zwei Bundesminister teilnahmen. Nur einer fehlte: Bundeskanzler Helmut Kohl, der „große Kanzler“, nahm zeitgleich am Landesparteitag (!) der Berliner CDU teil. Er ließ durch seinen Sprecher erklären, er wolle keinen „Beileidstourismus“ und es gäbe so viele andere Probleme, um die er sich vordringlich kümmern müsse.

Die beiden Täter, ein 19-Jähriger und ein 25-Jähriger wurden zu zehn Jahren Jugendstrafe bzw. Lebenslänglich verurteilt und wurden nach siebeneinhalb bzw. fünfzehn Jahren entlassen.

Bundeskanzler Kohl regierte bis 1998 weiter und wurde, mit Ehrungen überhäuft, aus seinem Amt verabschiedet. Eine dünne Dreckspur blieb auf seiner Weste: Siehe miniaturen vom 17.06.17 „Ein großer Kanzler“.

Ja, groß an Statur, aber ein moralischer Geisteszwerg.

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Sonntag, 6. August 2023
Ich hätte nie gedacht, dass mir sowas passieren könnte!
Ich war gewarnt. Zeitungsartikel berichten laufend über den „Enkeltrick“. Leser wie ich reagieren mit Unverständnis für das Handeln der Opfer. Inzwischen bin ich eines anderen belehrt worden.

Ein Anruf schreckte mich aus der Arbeit. Anrufer: Anonym. Das könnte Freundin Z. sein, die ihre Nummer unterdrückt hat. Ich melde mich. Eine freundlich-ernste Frauenstimme stellt sich als Kripobeamtin Sowieso vor, fragt ob ich sitze. - Ja. - Sie habe eine schlechte Nachricht. Eine Person – sagte sie Enkelin oder etwas anderes? – habe einen Verkehrsunfall mit einem Todesopfer verursacht. Ob ich mit ihr reden wolle? Selbstverständlich. Eine Frauenstimme, angebliche unsere Patentochter S., schluchzt und bittet um Hilfe. Die Kripo-Frau mischt sich ein, S. werde jetzt durch eine Polizeipsychologin unterstützt. Sie übergibt an einen Staatsanwalt Dr. Braun. Der erklärt mir, S. käme jetzt in Untersuchungshaft bis ein Richter Weiteres entscheide. Bei Hinterlegung einer Kaution könne S. zunächst Haftverschonung bekommen.

Ich breche zusammen, knalle mit dem Kopf auf die Tischplatte. Braun lässt mir aber keine Zeit. Ich müsse xx xxx € – einen fünfstelligen Betrag - hinterlegen. - So viel habe ich nicht. - Wieviel ich schnell auftreiben könne? - Einen niedrigeren Betrag? - Das ginge auch. Kurz kommt die weinende Frauenstimme noch mal ans Telefon, bis nach wenigen Sekunden die Kripobeamtin eingreift und erneut erklärt, S. werde jetzt psychologisch betreut.

Jetzt folgen sehr exakte Handlungsanweisung, denen ich im Folgenden - völlig durcheinander - genauso exakt folge. Dadurch werde ich entlastet, selbst Entscheidungen treffen zu müssen, was ich auch durch meinen aktuellen Gesundheitszustand nicht konnte.

1. Ich dürfe mit niemandem reden, da S. vermeiden wolle, dass etwas in die Presse kommt.
2. Ich solle das Geld beim Amtsgericht übergeben. Da ich erkläre, dass ich wegen einer Behinderung nicht laufen kann, und am Amtsgericht auch keine Parkmöglichkeit besteht, schlägt er anderes vor.
3. Sie würden mich auf dem Handy anrufen – ich weiß nicht mehr, ob ich die Nummer angegeben habe – und ich dürfe das Handy nicht ausschalten, sonst würde S. gefährdet.
4. Ich müsse zur Bank fahren und das Geld abheben. Dort solle ich auf Fragen der Angestellten, wofür ich so viel Geld brauche, sagen, ich wolle ein Auto kaufen.
5. Vor der Bank würde mir per Handy ein Treffpunkt für die Geldübergabe genannt. Ich würde auch eine Quittung bekommen.
6. Es setzt eine Art Hyperaktivität ein. Ich klaube die Fahrzeugpapiere, Personalausweis und Bankkarte zusammen und mache mich auf den Weg.
Im Flur begegne ich meiner Frau, die gerade nach Hause kommt. In Eile sage ich ihr, ich müsse schnell weg und ich dürfe nicht mit ihr reden. Dann sitze ich im Auto auf dem Weg zur Bank. Zwischendurch kommen aus dem Handy immer wieder besorgte, immer heftigere Fragen, ob ich wirklich allein sei. Zuletzt reagiere ich wütend.

Jetzt setzt ein neuer Prozess bei mir ein. Ist das am Ende ein Enkeltrick? Oder ist S. wirklich in Gefahr? Hin und her, her und hin. Jetzt fällt mir die Nervosität der "Kripobeamtin" auf. Je länger die Autofahrt dauert, desto größer werden meine Zweifel. Durch Zufall komme ich an einer Polizeiwache vorbei. Da fällt mein Entschluss. Ich biege links ab, fahre vor die Wache, steige aus, gehe mit dem Handy in der Hand rein. Die Beamtin am Schalter checkt die Situation: Stellen Sie schnell das Handy aus. Wieder bin ich froh, dass mir jemand sagt, was ich tun kann. Sofort kommen immer wieder neue Anrufe, die ich gleich wegdrücke. Offensichtlich soll mein Handy blockiert werden. Ich rufe zur Sicherheit erst mal S., dann meine Frau an und gebe „Entwarnung“. Bevorzugt nimmt ein Beamter meine Anzeige auf. Und sagt immer wieder: „Das ist typisch. Gut, dass Sie zu uns gekommen sind!“

Klar ist: Die Polizei würde nie einen solchen Fall telefonisch bearbeiten, sondern ins Haus kommen. Das Feilschen um die Höhe des Betrags – völlig unglaubwürdig. Haft bei S. eher ausgeschlossen (geordnete Verhältnisse). Die Kaution, das Schweigegebot, die lückenlose Kontrolle, die Lüge mit dem Autokauf, Geldübergabe auf einem Parkplatz – alles aus dem Werkzeugkoffer von Erpressern!

Es gibt einige Gründe für mein Verhalten: Der Schock, das selbstbewusste Auftreten der „Kripobeamtin“ und des Staatsanwalts, ihre Flexibilität, die exakten Handlungsanweisungen, eine perfekte Inszenierung, psychologische „Kriegführung“ und immer wieder der erste und andauernde Schock!

Ich wusste und weiß, dass alles, was die Erpresser behauptet haben, Lügen waren. An mehreren Stellen hätte ich stutzen müssen. Ich tat es nicht, schlicht weil ich unter Schock stand und in einer labilen Lage war!

Ich halte mich für einen rationalen Menschen. Das Beispiel zeigt, wie brüchig dieser Schild ist. Einige gezielte Stiche brechen ihn auf. Aber unter dem Druck war immer noch rationales Handeln möglich: Mitnahme der Papiere, Autofahrt. Nur die Grundannahme - S. ist in Gefahr; Hilfe scheint möglich – wurde nicht angezweifelt. Ein erschreckendes Szenario. Ich hätte es vorher so niemals für möglich gehalten.

Nachtrag: Drei Monate später bekomme ich eine E-Mail: Kinderpornografie im Internet sei strafbar. Ich sei verdächtig und solle …. Was, habe ich nicht gelesen, weil ich die E-Mail sofort gelöscht habe.

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Samstag, 5. August 2023
Flüchtlingspolitik im Karussell
Es ist immer wieder das gleiche Karussell: Die Konservativen machen einen Vorstoß für eine Gesetzesänderung, der von den „Fortschrittlichen“ zurückgewiesen wird. Bald darauf greifen die „Fortschrittlichen“ mit dezent veränderten Variationen das Thema auf und machen, was die Konservativen wollen.

Genauso jetzt in der Flüchtlingspolitik. Es ist nicht lange her, da forderte die CDU im Bundestag die Verlängerung des Ausreisegewahrsams, um Abschiebungen zu erleichtern. Aus der SPD-Fraktion wurde das zurückgewiesen. Und jetzt kommt Innenministerin Faeser mit einer Variation und detaillierten Vorschriften für genau dasselbe um die Ecke.

Der Ausreisegewahrsam soll von 10 auf 28 Tage verlängert werden, damit die Behörden die Abschiebung besser vorbereiten und effektiver durchführen können. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsbedingungen sollen als Haftgründe herhalten.

Behördenvertreter, das ist dann im Regelfall die Polizei, sollen in Gemeinschaftsunterkünften die Zimmer der Flüchtlinge, die Gemeinschafträume und Räume der MitbewohnerInnen betreten dürfen. Ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz, ohne die 2/3-Mehrheit des Parlaments zu fragen. (Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Art. 13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich.)

Alles geht über das von der CDU geforderte hinaus. Dennoch dreht sich das Karussell wieder: Der CDU kommt das alles zu spät – wie originell – und ist ihr zu wenig.

Widerstand aus der Koalition: schwachbrüstig von einzelnen Grünen, aus der SPD nicht vernehmbar und der FDP ist es schon recht.

Wirkliche Opposition kommt nur aus der Zivilgesellschaft, etwa Pro Asyl. Nur die AfD högt sich heimlich. Die Sache läuft wie geschmiert ganz in ihrem Sinn.

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Samstag, 3. Juni 2023
Justiz der „Freistaaten“
Es gibt zwei Bundesländer, die gar nicht so heißen: die „Freistaaten“ Bayern und Sachsen. Bayern hat nicht einmal – bis heute – das Grundgesetzt anerkannt. Dafür mischt die bayrische „Staatspartei“ CSU mächtig mit in der Bundespolitik mit.

Neulich z.B. erklärte der Landesgruppenvorsitzende der CSU im Bundestag, Dobrindt, die Letzte Generation sei eine „Klima-RAF“, in Anspielung auf die Terrorgruppe der 70er Jahre. Wie das so geht in Bayern – die Münchner Generalstaatsanwaltschaft leitete eine Fahndung gegen die Letzte Generation als „kriminelle Vereinigung“ ein mit Razzien, Festnahmen und Beschlagnahmungen, bundesweit. Juristen bis zum ehemaligen Bundesverfassungsrichter Vosskuhle hielten dieses Vorgehen für rechtlich unzulässig.

Der andere „Freistaat“, Sachsen, macht seit Jahren mit fragwürdigen Praktiken aufmerksam. So wurde jüngst ein junger Mann zwei Monate in U-Haft gehalten mit fadenscheinigen Anklagen, die außer auf Unterstellungen nicht einmal einen Verdacht enthielten. Eine Entschädigung für die Haft wurde abgelehnt.

Überhaupt tut sich die sächsische Justiz dadurch hervor, dass sie – u.a. mit der SoKo Linx – übereifrig nach Linksradikalen fahndet, die massive rechte Szene aber tunlichst schont. Schon die Statistik spricht eine andere Sprache: Während linke Gewalttaten weniger werden, hat die rechte Szene erhebliche Zuwächse.

Jetzt setzte die sächsische Justiz dieser Tendenz die Krone auf. Eine Linke, als terrorverdächtig eingeschätzt, wurde wegen angeblicher Gewalttaten gegen rechte Kader zu über fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ihre Mitangeklagten erhielten über drei Jahre. Beweise? Nö, nicht wirklich. Schwache DNA-Spuren und die Aussage eines fragwürdigen Kronzeugen langen. Die rechte Szene bleibt dafür eher ungeschoren.

Gäbe es nicht auch Bundesländer mit einer funktionieren Rechtstaatlichkeit könnte man die BRD für einen Bananenstaat halten.

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Mittwoch, 10. Mai 2023
Nanu: Polizist vor Gericht?
In Göttingen steht ein Polizist vor Gericht, angeklagt wegen Körperverletzung. Er hat laut Staatsanwaltschaft unverhältnismäßige Gewalt bei einer Kontrolle (!) eines jungen Mannes angewandt. Der Vorgang ist durch ein im Internet verbreitetes Video sowie Bodycam-Aufnahmen dokumentiert. Über den Prozess vor dem Amtsgericht wird überregional von dpa berichtet.

Nun fragt sich der kritische Zeitungsleser, wieso ein lokaler Prozess eine derartige Öffentlichkeit erfährt. Die Antwort: Die Polizei und unangemessenes polizeiliches Handeln stehen aktuell im Fokus der Öffentlichkeit. Die Kritik lautet u.a., dass die Taten von Polizisten selten oder nie zur Anklage kommen. Aussagen der Betroffenen werden unterbewertet, die der beteiligten Polizisten überbewertet, die ihre „KollegInnen“ regelmäßig entlasten (Chorgeist).
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Dem soll wohl jetzt gegengesteuert werden, indem ein fast schon banal zu nennender Fall breit publiziert wird.

Die statistischen Fakten sprechen eine deutliche Sprache. Anzeigen gegen Polizisten nehmen zu: 2020 gab es 4.565 Anzeigen, 2022 waren es schon 5.252, im Durchschnitt der letzten Jahre waren es 4.400, wie gesagt mit steigender Tendenz. Was die Statistik nicht verrät („dazu gibt es keine Zahlen“): Fast alle Anzeigen kommen gar nicht erst zur Anklage, noch weniger führen zu Verurteilungen. „Dabei kam es am Ende (…) selten zu einem Strafverfahren oder (…) zu einer Verurteilung“. (statista.com).

Da macht es sich natürlich gut, EINEN von tausenden Fälle zu präsentieren. Der Ausgang des Göttinger Verfahrens ist offen, ob es zu einer Verurteilung kommt, ebenso.

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Montag, 8. Mai 2023
Söder, Fürst von Bayern
Fürst Markus Söder ließ sich am Wochenende von seinem CSU-Parteivolk auf den Schild heben. Er stellte sich zur Wiederwahl als Parteivorsitzender. Wer bisher noch an demokratische Verhältnisse im Freistaat glaubte, musste sich jetzt eines Besseren belehren lassen.

In der Demokratie werden Wahlen geheim sowie nach allen anderen Regeln gewählt. Fürst Söder wollte es anderes. Die Wahl erfolgte offen, sogar bei Beteiligung der Öffentlichkeit in Form des Fernsehens. Die Delegierten musste ihre blaue Stimmkarte zur Zustimmung heben. So konnte genau kontrolliert werden, ob jemand sich etwa enthielt oder gar gegen Söder stimmte. Das Ergebnis spricht Bände: 100 (in Worten einhundert) Prozent Zustimmung für den Fürsten!

Das übertrifft noch die Wahlergebnisse in der früheren DDR, wo die Wahlen meist mit unwahrscheinlichen 98% für die SED ausgingen.

Dass die Bayern sich nicht schämen, selbst die zweite Diktatur in Deutschland noch in den Schatten zu stellen. Wer versteht denn die Bayern, zumal wenn der Dialekt noch dazukommt.

Sollte Söder auf die Idee kommen, je als Bundeskanzler zu kandidieren, müssen wir uns auf allerhand gefasst machen!

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Samstag, 15. April 2023
Schwestern im Geist und im Geld
Alice Schwarzer und Sahra Wagenknecht sind Schwestern im Geist. Unlängst machten sie sich für Friedensverhandlungen im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stark und versammelten einige tausend DemonstrantInnen vor dem Brandenburger Tor zur Verkündung ihrer Botschaft. Leider konnten sie nicht sagen, wer mit wem zu welchen Bedingungen, wo und mit welchem Ergebnis verhandeln sollten. Großzügig liberal ließen sie zu, dass sich allerlei obskure Kräfte – wie QuerdenkerInnen und Rechtsextreme – ihren Forderungen anschlossen. (s. miniaturen 13.02.23 „Keine Angst vor Putins Hund“)

Die Schwestern im Geist sind zugleich Schwestern im Geld und treffen sich imaginär in der Schweiz. Schwarzer verdiente mit „Emma“, Büchern und Vorträgen einst so viel Geld, dass sie eine Viertelmillion € an der deutschen Steuer vorbei in der Schweiz (!) verstecken konnte. (s. miniaturen 03.12.22 „Alice Schwarzer wird 80“)

Wagenknecht verdiente allein mit ihrer Abrechnung mit der Linken und ihrer Partei, dem Buch „Die Selbstgerechten“, bis einschließlich 2021 eine dreiviertel Million €; aktuelle Zahlen liegen nicht vor, aber Millionärin dürfte sie sein. Dazu hielt sie hochdotierte Vorträge vor wirtschaftsliberalen Schweizer Geldgebern. Nicht schlecht für eine „linke“ Politikerin, die gerne das soziale Elend der unteren Schichten beklagt und sich wortreich vom modernen „Life-Style“ distanziert. Am Ende der DDR trug sie noch Rüschenblusen, jetzt kleidet sie sich in eleganten Kostümen. Das unterscheidet sie von Schwarzer, die wallende Roben bevorzugt.

Wagenknecht ist übrigens wohl die einzige Linken-Bundestagsabgeordnete, die neben ihrer Diät so viel Geld verdient. Nur 18% ihrer FraktionskollegInnen haben überhaupt Nebeneinkünfte. Genau wie die Grünen (20%). Richtig Kohle machen die FDP-Abgeordneten mit 40%, knapp gefolgt von CDU/CSU mit 39%. Mit Abstand dahinter die SPD – 31% .

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Donnerstag, 6. April 2023
Sex und Schmiergeld – nicht strafbar, aber Betrug
Es war einmal – nein es ist kein Märchen -, da hat eine Praktikantin einen US-Präsidenten oral befriedigt. Die Praktikantin plauderte in den Medien über die Affäre und löste einen Skandal mit anschließendem Amtsenthebungsverfahren aus. Der Präsident leugnete zunächst: Er habe keine sexuelle Beziehung zu ihr gehabt. Insider beckmesserten, Oralsex werde in den USA nicht als Sex gewertet. Im Amtsenthebungsverfahren gab er dann alles zu. Gegen die Zahlung einer erheblichen Summe wurde das Verfahren eingestellt.

Gegenwärtig haben wir es mit einem Ex-Präsidenten zu tun, der nach Aussage eines Porno-Stars mit diesem Sex gehabt habe, und der Präsident habe ihr ein Schweigegeld von 130.000 $ gezahlt. Der Typ leugnet den Sex, gibt aber die Zahlung zu. Er müsste nun erklären, warum er eine solche Summe für nix bezahlt. Nebenbei wurde bekannt, dass er einem Model 150.000 § und einem Sicherheitsmann 30.000 $ gezahlt hat, der die Existenz eines unehelichen Kindes öffentlich machen wollte.

Das alles ist sehr unappetitlich, aber in den USA nicht strafbar. Nur dass der Ex-Präsident die 130.000 $ als Wahlkampfkosten verbucht hat, ist als Betrug zu werten ist. Und nun steht Trump in New York vor Gericht und gibt sich als Opfer einer Intrige aus. Pfui Deubel!

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Freitag, 17. März 2023
Profil der FDP immer hässlicher
Die Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus hat die FDP krachend vergeigt: sie blieb unter 5% und verfehlte den Einzug ins Parlament. Parteichef Lindner verkündete daraufhin im Brustton der Überzeugung, die Partei müsse jetzt ihr Profil schärfen, um ihre Stammwählerschaft zu erreichen.

Und jetzt schärft sie: Eine Gesetzesinitiative der Ampel-Koalition nach der anderen wird von der FDP blockierte. Jetzt häufte sie in trauter Eintracht mit CDU und AfD das längst überfällige Demokratieförderungs-Gesetz auf den Berg der unerledigten Initiativen, aktuell die Kindergrundsicherung und das Waffengesetz. Die Gegner verlangen, dass in das Gesetz eine Extremismus-Klausel eingefügt wird. Danach sollen die Empfänger der Förderung sich schriftlich zum Grundgesetz bekennen. Verfassungstreue scheint nicht mehr selbstverständlich zu sein. Aber das genügt den Konservativen und Reaktionären nicht, sie wollen es schriftlich haben. Das Schreckgespenst der Berufsverbote geistert wieder durch die Republik.

Das Profil der FDP wird dem von CDU, CSU und Afd immer ähnlicher und verzerrt sich zur abstoßenden Fratze.

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Samstag, 11. März 2023
Sie hat es wieder getan
Deutsche Außenpolitik wird seit geraumer Zeit vom Innenministerium betrieben. Dem Vorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN – BdA), Florian Gutsche, wurde von der Bundespolizei am 24.02.23 am Berliner Flughafen die Ausreise nach Sofia verweigert. Gutsche wollte an einer Demo gegen einen rechtsextremen Marsch teilnehmen.

Das verhinderte die Bundespolizei, die der Innenministerin Faeser (SPD) untersteht. Die Sozialdemokratin scheint sich für Rechtsextremismus in einem EU-Land nicht zu interessieren. Gutsche sei eine Person mit „linksextremer Ideologie" und seine Teilnahme an der Demo in Sofia könne das Ansehen der Bundesrepublik „erheblich schädigen“.

Daraus könnte man schließen, ein Engagement gegen Rechtsextremismus sei schädlich für die BRD. Umgekehrt kann so unser Ansehen im Ausland beschädigt werden, wenn Deutschland sich nicht um den Extremismus in Europa kümmert.

Solche illegitimen Eingriffe in zivilgesellschaftliche Politik haben Tradition. Schon 2015 wurde eine Delegation der VVN-BdA, die im lettischen Riga an einer antifaschistischen Veranstaltung teilnehmen wollte, nach Litauen abgeschoben. Damals war der Scharfmacher Seehofer (CSU) Innenminister.

Und kurz danach – 2021 - wurde die Fraktionsvorsitzende der Linken in der Hamburger Bürgerschaft an einer Reise nach Erbil (Irak, Kurdistan) gehindert (s. miniaturen vom 13.06.2022), mit einer ähnlichen „Begründung“, die Reise gefährde die „Interessen der Bundesrepublik“. Wie schön, dass die Sozialdemokratin Faeser die Kontinuität der Innenpolitik gewährleistet. Da weiß der Bürger woran er ist.

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