Donnerstag, 25. August 2022
Uralte Gegenwart in der Rechtsprechung
In Frankfurt/Main gibt es einen Verwaltungsrichter Gegenwart - und der heißt wirklich so. Mit einem aktuellen Urteil erweist er sich allerdings eher als vorgestrig.

In einem Berufungsverfahren eines algerischen Asylsuchenden urteilte er, dass dieser kein Recht auf Asyl in Deutschland habe. Herr Gegenwart ist bekannt für seine stattliche Reihe von Urteilen zu Ungunsten von Asylsuchenden. Der Algerier lebt offen homosexuell, was der Grund für seine Ablehnung ist. Das ist schon schlimm genug. Wirklich skandalös ist die Begründung: Der könne sehr wohl und ohne Verfolgung in Algerien leben, wenn er sich dort "unauffällig" verhalte. Die algerische Gesellschaft sei nun mal so wie sie ist. Da müsse er sich fügen.

Ich kenne das Alter von Richter Gegenwart nicht, seine Anschauungen sind allerdings uralt und erinnern an die finstersten Zeiten der alten Bundesrepublik, als solche Meinungen dominant waren und zu Verurteilungen zu Gefängnis führten.

Man kann dem Algerier nur wünschen, dass er einen langen Atem hat, in Berufung geht und verständnisvollere Richter findet.

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Bleiberecht für schwulen Algerier
Der Algerier hat nach drei Jahren und zwei verlorenen Prozessen Recht bekommen – er darf in Deutschland bleiben. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das ihr unterstellte Bamf (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) angewiesen, den Fall des Algeriers neu zu verhandeln. Damit wird die Argumentation von Richter Gegenwart aufgehoben, nach der ein Schwuler in Algerien sich nur „unauffällig verhalten muss“, um nicht verfolgt zu werden.

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