Sonntag, 1. März 2020
Amtsgericht Berlin-Tiergarten macht weiter
Die Berliner Justiz in Form des Amtsgerichts Tiergarten bleibt sich treu. Lehnte sie im letzten Jahr die Klage von Renate Künast (Grüne) gegen unerhörte Beleidigungen ab (siehe meinen Beitrag vom 02.20.19 „Drecksfotze geht in Berlin o.k.“), so wurde jetzt eine Klage von Sawsan Chebli gegen eine lange Reihe von Beleidigungen im Internet zurückgewiesen. Frau Chebli (SPD) ist Staatssekretärin in der Berliner Senatskanzlei und u.a. für Internationales.

Der Beleidiger ist bekannt: Tim K., eine verkrachte Existenz. Nach immer wieder gescheiterten Anläufen – von Rockergruppe, Polizei, beim SEK abgelehnt, Pegida u.a., vorbestraft wegen Körperverletzung und angeklagt wegen Förderung der Prostitution – versucht er sich jetzt als Troll im Internet. Vor allem ist Frau (!) Chebli sein Angriffsziel. Das Label „islamische Sprechpuppe“ ist noch die geringste Beleidigung. Und das geht für den Amtsrichter wieder o.k., der auch ein Sarrazin-Buch als nicht rassistisch einstufte.

Kann man so einen stoppen? Immerhin wurde auf Frau Künasts Beschwerde ein Teil des ersten Urteils revidiert (Beitrag vom 26.01.20). Es ist damit zu rechnen, dass auch das Chebli- und das Sarrazin-Urteil revidiert werden müssen. Ist dem Herrn Richter eigentlich klar, dass allzu viele Beschwerden und Revisionen karriere-behindernd sind oder ist es ihm egal?

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