Donnerstag, 24. November 2022
Kleinigkeiten statt Kirchen-Reform
800.000 Menschen stehen im Dienst der katholischen Kirche. Da sind diejenigen, die z.B. wie Pastoren "verkündigungsnah" arbeiten, nicht eingeschlossen. Für diese 800.000 gelten bestimmte allgemeine gesetzliche Regeln nicht. Das sind Ärzte, ErzieherInnen, PflegerInnen u.a.

Das Dienstverhältnis wird durch den sog "Dritten Weg" geregelt, der von einem harmonischen Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgeht. Sie dürfen z.B. nicht streiken, haben keine Arbeitnehmervertretung, wie sie im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen ist. (Das gilt auch für die evangelischen Kirchen.)

Hinzu kommen besondere Regeln: Gleichgeschlechtlich Lebende dürfen nicht beschäftigt werden. Alle müssen Mitglied der Kirche sein. Wer nach einer Scheidung wieder heiratet, wird entlassen. Das gilt ebenso für jemanden, der sich "kirchenfeindlich betätigt". Ein ganz schwammiger, interpretierbarer Begriff. Darunter kann gemeint sein, wer die Kirche kritisiert.

Nun verkündete ein Kirchenmann stolz, man habe einige Regeln geändert, z.B. das Verbot gleichgeschlechtlicher Heirat oder der Heirat nach einer Scheidung. Gut, das sind Krümel, aber noch lange nicht das ganze Brot.

Problematisch ist auch die Umsetzung. Die bleibt den Bistümern überlassen. Lasst uns mal sehen, was zwischen Altötting und Paderborn passiert.

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