Mittwoch, 2. Februar 2022
Grenzen der Meinungsfreiheit
Renate Künast hat durchgehalten und Recht bekommen. Seit 2015 kämpft sie gegen Facebook. Dort waren Hasskommentare veröffentlicht worden, die sich auf eine Pädophilen-Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus bezogen. In wütenden, hasserfüllten und obszönen Beiträge wurde Künast unflätig beschimpft. (vgl. "miniaturen" 02.10.19, 26.01.20, 10.04.20) Sie klagte gegen Facebook auf Herausgabe der Daten der "Kommentatoren", um sie wegen Beleidigung belangen zu können. Das Berliner Landgericht billigte ihr nur bei einem Teil der Kommentare zu, dass es sich um Beleidigungen handelt. "Drecksfotze" dagegen sollte sie hinnehmen können.

In der Berufung beim Kammergericht wurden einige weitere Einträge moniert, aber die restliche zehn seien immer noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Dem hat das Bundesverfassungsgericht jedoch jetzt energisch widersprochen. Alle 22 Kommentare seien beleidigend. Damit ist der Weg frei dafür, dass Facebook die Daten herausgeben muss.

Es ist ein Skandal, dass eine Politikerin sechs Jahre kämpfen muss, um Recht zu bekommen. Beendet ist die Affäre damit immer noch nicht, denn jetzt steht die Fortsetzung um Künasts eigentliches Interesse, die Herausgabe der Daten, an. Und dann muss sie noch einzeln gegen die Urheber der Hasskommentare klagen.

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