Freitag, 28. Januar 2022
Massenmörder bittet um Gnade
Der Massenmörder von Utöya, der 77 Menschen an einem Tag tötet und zu lebenslanger Strafe verurteilt wurde, beantragt vorzeitige Haftentlassung.

Das ist das zweite Mal, dass er in ähnlicher Weise von sich Rede macht. Vor fünf Jahren beschwerte er sich über seine Haftbedingungen: Einzelzimmer mit Bad, Kraftraum, Fernsehen, Jura-Fernstudium und andere Vergünstigungen, die andere Häftlinge nicht genießen, waren ihm nicht genug. Er wollte an Gemeinschafts-Veranstaltungen und Hofgang teilnehmen, d.h. seine Isolation durchbrechen. Dumm gelaufen, denn die Justiz zeigt sich unzugänglich für seine Ansprüche.

Man konnte schon damals vermuten, dass der Mörder sein Jura-Praktikum am eigenen Fall absolvieren wollte. Das steckt wohl auch jetzt dahinter. Sein Antrag erscheint Beobachtern völlig aussichtslos, zumal er sich von seiner rechts-terroristischen Haltung nicht distanziert, sondern lieber gelegentlich den "Hitlergruß" zeigt und Nazi-Reden - Antisemitismus, Islamfeindlichkeit - schwingt.

Nach norwegischem Recht kann nach zehn Jahren eine Haftprüfung erfolgen. Die Höchstdauer ist 21 Jahre - allerdings kann der eine Art Sicherungsverwahrung folgen, die alle fünf Jahre verlängert werden kann. In diesem Fall mehr als wahrscheinlich, denn eine "Läuterung" ist nicht zu erwarten. Also: der Täter wird wohl bis zum Tode einsitzen. Recht so!

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