Sonntag, 14. Juni 2020
Staatsanwälte und Fachidioten
Wie ungebildet oder dumm muss man sein, um Staatsanwältin (oder –anwalt) zu werden? Eine niedersächsische Staatsanwältin war mit dem Fall eines syrischen Migranten befasst, der in einer Polizeizelle in Kleve (NRW) verbrannte. Dabei durfte er gar nicht inhaftiert werden.

Er war mit einem malischen Migranten gleichen Namens „verwechselt“ worden. Der Malier wurde wegen eines Bagatelldelikts gesucht, der Syrer aus Aleppo wurde gefangen. Ein Schriftwechsel und Telefongespräche zwischen Braunschweig und Kleve klärten den Irrtum nicht auf.

Die Staatsanwältin hatte Wochen vor dem Tod des Syrers aktenkundig gemacht, die beiden Personen seien NICHT IDENTISCH (unterstrichen). Das hatte in Kleve keine Wirkung. Jetzt vor dem Untersuchungsausschuss kann die Dame sich an fast nichts mehr erinnern. Sie habe auch geglaubt, Aleppo läge in Mali. Eine „geografisch interessierte Mitarbeiterin“ habe sie erst später auf den Irrtum hingewiesen. Wie ungebildet darf eine Staatsanwältin sein? Kann es sein, dass man als Staatsanwältin keine Zeitung liest, oder bestenfalls die BILD? Und wie dumm darf sie sein, derart hanebüchenen Unsinn vor einem Untersuchungsausschuss zu äußern.

Wohlgemerkt: Um Staatsanwalt werden zu können, muss man ein „Prädikatsexamen“ (Note 1 oder 2) vorweisen. Unterstellt, sie hat das: Wir hätten solche Personen früher „Fachidioten“ genannt. Leider ist der Begriff aus der Mode gekommen, oder gibt es gar keine Fachidioten mehr? Die Dame aus Niedersachsen beweist das Gegenteil!

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Montag, 25. Mai 2020
Lügde: Skandal gebiert Skandal
Der massenhafte sexuelle Missbrauch von Kindern auf und um den Campingplatz in Lügde ist hinsichtlich der Täter juristisch „aufgearbeitet“: langjährige Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung.

ABER: Das große ABER harrt noch der Aufklärung. Nicht nur die NRW-Polizei spielte in dem Skandal eine unrühmliche Rolle (Verschwinden bzw. Nichtendecken von Beweismaterial, persönliche Inkompetenz, Führungsmängel), auch die zuständigen Jugendbehörden haben dreckige Finger bis über die Ellenbogen. Untätigkeit, Verschleierung, Verschleppung sind die Vorwürfe, die ihnen in einem Anschlussprozess gemacht werden.

Und nun mauern die angeklagten BehördenmitarbeiterInnen vor Gericht: sie verweigern die Zeugenaussage. Das ist ihr Recht, lässt aber vermuten, dass an den Vorwürfen etwas dran ist. Und sie verhindern damit die Aufklärung des GESAMTEN Skandals. Die wäre nötig und sinnvoll, um ggf. Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen.

Als in Bremen vor Jahren der Skandal um Kevin hochpoppte, in dem das Jugendamt ebenfalls massiv versagt hatte, wurde unter Leitung eines Wissenschaftlers eine Untersuchung angestrengt, deren Ergebnis die Neuorganisation des Jugendamtes und personelle Aufstockung waren. Dieser Prozess war transparent und öffentliche nachvollziehbar. So arbeitet man Konflikte auf und vermeidet zukünftigen Schaden. Leider bisher nicht in Lügde und Umgebung.

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Sonntag, 1. März 2020
Amtsgericht Berlin-Tiergarten macht weiter
Die Berliner Justiz in Form des Amtsgerichts Tiergarten bleibt sich treu. Lehnte sie im letzten Jahr die Klage von Renate Künast (Grüne) gegen unerhörte Beleidigungen ab (siehe meinen Beitrag vom 02.20.19 „Drecksfotze geht in Berlin o.k.“), so wurde jetzt eine Klage von Sawsan Chebli gegen eine lange Reihe von Beleidigungen im Internet zurückgewiesen. Frau Chebli (SPD) ist Staatssekretärin in der Berliner Senatskanzlei und u.a. für Internationales.

Der Beleidiger ist bekannt: Tim K., eine verkrachte Existenz. Nach immer wieder gescheiterten Anläufen – von Rockergruppe, Polizei, beim SEK abgelehnt, Pegida u.a., vorbestraft wegen Körperverletzung und angeklagt wegen Förderung der Prostitution – versucht er sich jetzt als Troll im Internet. Vor allem ist Frau (!) Chebli sein Angriffsziel. Das Label „islamische Sprechpuppe“ ist noch die geringste Beleidigung. Und das geht für den Amtsrichter wieder o.k., der auch ein Sarrazin-Buch als nicht rassistisch einstufte.

Kann man so einen stoppen? Immerhin wurde auf Frau Künasts Beschwerde ein Teil des ersten Urteils revidiert (Beitrag vom 26.01.20). Es ist damit zu rechnen, dass auch das Chebli- und das Sarrazin-Urteil revidiert werden müssen. Ist dem Herrn Richter eigentlich klar, dass allzu viele Beschwerden und Revisionen karriere-behindernd sind oder ist es ihm egal?

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Samstag, 1. Februar 2020
Eheanbahnungsinstitut Erdogan
Das neue Eherechtsgesetz der Türkei macht es möglich: Vergewaltige eine Minderjährige und schon hast du eine Braut!

Das Gesetz, das die Erdogan-Regierung auf den Weg gebracht hat, sieht vor, dass Vergewaltiger ihr Opfer heiraten können und damit straffrei bleiben. In der ganzen zivilisierten Welt wird Vergewaltigung von Frauen und besonders von Kindern und Jugendlichen bestraft, und zwar in der Regel mit mehrjährigen Gefängnisstrafen. Der Europa-Anwärter Türkei, der für seinen Aufnahmeantrag auch noch Geld bekommt, macht da ab sofort eine unrühmliche Ausnahme.

Der Täter wird dort nicht nur NICHT BESTRAFT, sondern das Opfer wird dazu verurteilt, den Vergewaltiger lebenslang an seiner Seite und in seinem Bett zu ertragen.

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Nicht nur internationale Frauenrechtsvereinigungen protestieren dagegen energisch. Es ist dringend erforderlich, dass die Regierungen der zivilen Staaten – nicht nur in Europa, sondern darüber hinaus – dagegen energisch protestieren und, falls möglich, Sanktionen gegen die Türkei beschließen.

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Freitag, 24. Januar 2020
Zynismus von Politik und Medien
Manchmal ist das Fernsehen unerträglich! Heute z.B.: „Panorama“ zeigt grauenvolle Bilder von afrikanischen Geflüchteten, die von der libyschen Küstenwache im Mittelmeer aufgegriffen und nach Libyen zurückgebracht werden. Frauen und Kinder bitten verzweifelt darum, nicht wieder dorthin zurück gebracht zu werden. Daran schließen sich Bilder an, auf denen ein Afrikaner ausgepeitscht, ein andrer mit brennender Flüssigkeit gefoltert wird. Das anzusehen, ist schon schlimm genug. Nur zwei Beispiele von dem, was sich massenhaft und weltweit abspielt. 70 Mio. Menschen sind aktuell auf der Flucht.

Anschließend ein Tagesthemen-Bericht über den Holocaust-Gedenktag in Jerusalem. Politiker wie Kommentatoren beschwören, dass sich so etwas nie wieder ereignen dürfe. Und ähnliches passiert gleichzeitig, weltweit und mit Wissen und Unterstützung Europas und, ja, natürlich auch Deutschlands. Europa liefert die hochmodernen Marineschiffe und bezahlt den Einsatz der libyschen Menschenfänger, die die Flüchtlinge in ihr Elend zurückstoßen.

Beendet wird die Sendung mit einer Show eines afrikanischen Modedesigners, der als Haute-Couturier in Paris gefeiert wird.

Zynismus in Reinform!

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Samstag, 21. Dezember 2019
Justiz noch demokratisch?
Vor nicht einmal drei Monaten erlaubte ein Berliner Gericht, eine Politikerin als „Drecks-Fotze“ zu bezeichnen (siehe „Drecks-Fotze geht in Berlin o.k.“ vom 30.09.19). Da kann man es schon nicht verstehen, dass ein deutsches Gericht 2019 so ein Urteil fällt! Aber es kommt aktuell noch schlimmer. In der hessischen Gemeinde Ranstadt plakatierte die NPD im Wahlkampf mit der Parole „Migration tötet“. Die Gemeindeverwaltung handelte politisch korrekt und verbot die Plakate wegen Volksverhetzung. Die NPD klagte und bekam vom Verwaltungsgericht Gießen Recht. Der Skandal ist kaum zu toppen! Oder doch?
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Kurz vorher die gleiche Situation: Die Gemeinde verbot das Plakat und forderte die Nazi-Partei auf, sie abzuhängen, was diese nicht tat. Daraufhin wurde die Gemeinde aktiv und legte selbst Hand an. Auch diesmal klagte die NPD und bekam ebenfalls Recht. Neben der juristischen Begründung, die NPD hätte vorher befragt werden müssen, schob der Richter noch eine politische Begründung nach: Die Behauptung „Migration tötet“ sei „eine empirisch zu beweisende Tatsache“, siehe Salafismus, Kriminalstatistik (hä, welche denn? Anm. von jf.), Silvester in Köln…

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Da fragt man sich, ob man sich in dieser Republik noch sicher fühlen kann, wenn außer den „Sicherheitsbehörden“ (Polizei, BKA, Verfassungsschutz, Bundeswehr, selbst MAD) die Gerichte von Rechtsextremen unterwandert zu sein scheinen. In Fensterreden beteuern Politiker, dem Rechtsextremismus sei entschieden entgegenzutreten, und Gerichte konterkarieren das mit Skandal-Urteilen.

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Montag, 18. November 2019
Nicht Panne, sondern Vorsatz?
Bisher waren wir – damit meine ich Politiker, Medien und Beobachter – davon ausgegangen, dass die mangelnde Beobachtung des Attentäters A.A. vom Berliner Breitscheidplatz auf Informations-Pannen der Behörden zurückzuführen sei. Das wäre schon schlimm genug und bewiese deren Inkompetenz.

Dass es wohl noch viel schlimmer ist, kam jetzt im Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Attentat auf dem Weihnachtmarkt heraus. Ein Kriminalbeamter aus Nordrhein-Westfalen berichtete von einem Gespräch mit einem Kollegen vom Bundeskriminalamt, in dem dieser ihm mitgeteilt habe: Ein V-Mann des westfälischen Landeskriminalamt habe auf die Gefährlichkeit des späteren Attentäters hingewiesen. Er sei auf Betreiben „von ganz oben“ – dem Bundesinnenministerium und dem BKA – abgezogen worden, weil er „zu viel Arbeit gemacht habe“.

„Polizeibeamte aus NRW hatten nach Angaben des Zeugen in den Monaten vor dem Anschlag mehrfach Druck in Berlin gemacht, wo A. ihrer Ansicht nach damals nur "relativ nachlässig" überwacht wurde. Eine weitere Beamtin des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes, die ebenfalls als Zeugin vernommen wurde, sagte, dass sie A. durchaus als gefährlich eingeschätzt habe und als unberechenbar. Sie sei angesichts seiner radikalen Äußerungen und seines raschen Eintauchens in die deutsche Salafisten-Szene der Überzeugung gewesen, "man muss da ein Auge drauf haben". Als sie später erfahren habe, dass Amri in Berlin nicht mehr so engmaschig beobachtet wurde, sei bei ihr ein "ungutes Gefühl" entstanden.“ (ZEIT vom 14.11.19)

Es war also nicht Schludrigkeit, sondern man kann, wenn das alles so stimmt, von bedingtem Vorsatz sprechen. Man stelle sich jetzt mal die Gefühle der Angehörigen der zwölf Todesopfer vor!

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Montag, 30. September 2019
„Drecks-Fotze“ geht in Berlin o.k.
Die Wehklagen über zunehmende Gewalt in unserer Gesellschaft sind allgemein: angefangen bei Hassbotschaften im Internet, über analoge Beschimpfungen bis zu handfesten Übergriffen. Dem Berliner Landgericht scheint das alles Wumpe zu sein. Die üblen Verbalinjurien gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast in einem rechten Blog scheinen diesem Richtergremium eher akzeptabel zu sein. Eine Klage von Künast auf Herausgabe der Adresse des Bloggers wurde abgewiesen. Solange eine „Sachbezug“ bestehe, gehen derartige Beschimpfungen in Berlin in Ordnung.

Da müssen wir uns nicht mehr wundern über immer mehr verbale und wirkliche Gewalt auf Schulhöfen, auf Straßen, in U-Bahnen und im Internet. Jeder Junge kann sich jetzt auf einen „Sachbezug“ berufen, wenn er den Lehrer, der ihm eine schlechte Zensur verpasste, ein Arschloch nennt.

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Sonntag, 28. Juli 2019
Calmeyer – Stauffenberg - Schindler
In Osnabrück – und darüber hinaus – wird gerade eine Diskussion über den „Schindler von Osnabrück“ geführt. Gemeint ist Hans Calmeyer, der hunderte, vielleicht tausende Juden rettete, indem er in seiner Eigenschaft als Teil der Militärbürokratie in den besetzten Niederlanden mit seiner Dienststelle die Papiere von Juden fälschte.

Seine Kritiker werfen ihm nun vor, er sei als Wehrmachtssoldat und als Abteilungsleiter im Reichskommissariat für die besetzen niederländischen Gebiete Teil des NS-Systems gewesen. Außerdem sei er Mitglied verschiedener NS-Organisationen wie dem NS-Rechtswahrerbund gewesen.

Ja, bitte schön, was denn sonst? Wäre er nicht im System gewesen, wie hätte er dann Juden retten können? Etwa als Widerstandskämpfer? Der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem war das den Titel „Gerechter unter den Völkern“ wert.

Zeitgleich wird in Berlin, im Bentler-Block, der Hitler-Attentäter Stauffenberg geehrte. Und der – war Oberst eben der Reichswehr, die vorher halb Europa erobert, und unterworfen und viele Kriegsverbrechen begangen hat.

Stauffenberg war seit 1926 Soldat, seit 1930 Berufsoffizier der Reichwehr, begrüßte 1933 die Machtergreifung durch Hitler und die NSDAP. 1944, als der Krieg bereits verloren war, besann er sich mit anderen gleichgesinnten Offizieren, Politikern und Intellektuellen eines Besseren, beschloss Hitler zu töten und blieb – leider – erfolglos, wie wir wissen.

Was Stauffenberg recht ist, sollte Calmeyer billig sein. Beide konnten nur handeln innerhalb des Systems. Das Gleiche gilt übrigens für Schindler: weil er mit den Nazis und den Besatzungsbehörden kooperierte, konnte er Juden retten. Wie viele es waren und dass er wie Calmeyer materiell davon profitierte, ist vergleichsweise nebensächlich.

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Montag, 25. März 2019
Ihr Name sei gelöscht!
Die NeuseeländerInnen machen es uns vor, wie man Integration praktiziert. Der tödliche Anschlag auf eine Moschee in Christchurch löste eine Welle von Mitleid und Sympathie aus. Zum Zeichen der Solidarität und Trauer trug die Premierministerin, Yacinda Ardern, ein Kopftuch, viele Frauen, sogar eine Polizistin, machten es Ihr nach.

Nun gab es einige naseweiße Besserwisser, die das als Anbiederung und Übergriff bzw. koloniale Geste diffamierten. Im Gegenteil: Es war ein Symbol für die Haltung der Neuseeländerinnen!

Ein anderes Zeichen hätte ich mir von europäischen Politikern und Medien ebenfalls gewünscht. Frau Ardern lehnte es auch ab, den Namen des Attentäters zu erwähnen. So könne vermieden werden, dass der Name des Mörders sich ins kollektive Gedächtnis einprägt. Das habe ich mir schon bei dem norwegischen Attentäter in Oslo und auf Utoya gewünscht. Die Juden haben dafür eine Formel: Sein Name sei gelöscht!

Rechtsextreme Terroristen sind geradezu darauf aus, dass ihre Namen und Untaten im Bewusstsein weltweit erhalten bleiben. Diesen Gefallen sollten wir ihnen keinesfalls tun!

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