Montag, 22. April 2024
Unter der Robe braun
Rechtsanwälte, die in Thüringen die Interessen von MigrantInnen und Geflüchteten vor Gerichten vertreten, fürchten das Verwaltungsgericht in Gera wie der Teufel das Weihwasser. Die Chancen, bei Klagen von Zuwanderern gegen Ablehnungsbescheide der Behörden Recht zu bekommen, stehen dort besonders schlecht. Die Wahrscheinlichkeit, bei Asylrechtsverfahren Recht zu bekommen, ist prozentual wesentlich unter dem Bundesschnitt: Nur ein Prozent gegenüber dem Bundesdurchschnitt von sechs Prozent.

Ähnlich sieht es bei der Rechtsprechung aus, wenn es z.B. um das Demonstrationsrecht geht. Rechtsextreme Gruppen haben erheblich größere Chancen Demonstrationen genehmigt zu bekommen, als demokratische Initiativen. Gerne werden Rechtskonzerte, Demos der AfD oder der „Heimat“ - früher NPD – genehmigt, die vorher vom Oberbürgermeister von Gera verboten worden waren.

Besonders perfide war ein Fackelzug der Neonazi-Gruppe „Thügida/Wir lieben Ostthüringen“ am 20. April 2016, dem Geburtstag von Hitler, den der frühere Oberbürgermeister Schröter verbieten wollte. Das Geraer Verwaltungsgericht ließ den Marsch zu.

Wie kommt dieses? Reinhard Schramm, Vorsitzender der jüdischen Landesgemeinde in Thüringen, begründet das wie die Recherchen der taz damit, dass mehrere Richter am Geraer Verwaltungsgericht eine auffällige Nähe zur AfD haben. Da kann der Verfassungsschutz gerne die AfD für als erwiesen rechtsextrem einstufen und den AfD-Landesvorsitzenden Höcke einen Nazi nennen, wenn die Richter so auffällig rechtslastig sind.

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