Mittwoch, 10. Mai 2023
Bayrische Hochschulpolitik vordemokratisch
Allgemeine Studenten-Ausschüsse (ASTA) und Studentenparlamente (verfasste Studentenschaft) sind Erfindungen der frühen Bundesrepublik. Wie in anderen gesellschaftlichen Bereich sollten demokratische Strukturen in den Universitäten eingebaut werden. Anfangs beschränkte sich die Tätigkeit der Studentenparlamente und ASTEn auf die Wahrnehmung sozialer Interessen der Studierenden.

In den 60er Jahren wurden die Studies politischer, ein Höhepunkt wurde 1968 erreicht. Die universitären Gremien, in denen Studierende Einfluss hatten, wurden aktiver, also auch die ASTEn und Parlamente. Daneben bekamen basisdemokratische Formen zunehmend Einfluss – Vollversammlungen aller Studies von einzelnen Instituten, Fakultäten und ganzer Universitäten. Die universitären Strukturen wurden ausgebaut, z.B. durch angemessene Beteiligung aller – Studierende, sog. Mittelbau, ProfessorInnen. Das passierte mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen an allen Universitäten der Republik.

Kontrovers wurde die Frage diskutiert, ob die ASTEn sich nur mit studentischen bzw. universitären Fragen befassen durften, oder darüber hinaus auch mit allgemein-politischen Themen. Die Trennschärfe dazwischen ist nicht immer groß. Ist die Stellungnahme eines ASTA zum Haushalt eines Bundeslandes allgemein oder universitär? Immerhin war darin auch der Posten „Hochschulen“ enthalten. Der ging natürlich die Studieren existenziell an, war aber zugleich eine allgemein-politische Frage.

Das Land Bayern löste das Problem pragmatisch. 1974 wurde auf Initiative des Kultusministers Hans Maier die verfasste Studierendenschaft qua Landesgesetz verboten, man wolle „den linken Sumpf an den Unis trockenlegen“.
Will nur spielen:..

Das scheint bis heute zu gelten und – was schlimmer ist – zu funktionieren. Eine studentische Initiative der Münchner Uni – „Referat gegen Faschismus“ – plante eine Veranstaltung zur sozialen Lage der Studierenden. Sie bekam keinen Raum zur Verfügung. Eine spontane Hörsaalbesetzung Besetzung wurde durch die Androhung eines Polizeiansatzes rigoros verhindert.

Bayern steht also treu in der Tradition von vor 1949, bevor die verfasste Studentenschaft angedacht und realisiert wurde. Man kann gespannt sein wie – wenn überhaupt – der Konflikt weitergeht.

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Nanu: Polizist vor Gericht?
In Göttingen steht ein Polizist vor Gericht, angeklagt wegen Körperverletzung. Er hat laut Staatsanwaltschaft unverhältnismäßige Gewalt bei einer Kontrolle (!) eines jungen Mannes angewandt. Der Vorgang ist durch ein im Internet verbreitetes Video sowie Bodycam-Aufnahmen dokumentiert. Über den Prozess vor dem Amtsgericht wird überregional von dpa berichtet.

Nun fragt sich der kritische Zeitungsleser, wieso ein lokaler Prozess eine derartige Öffentlichkeit erfährt. Die Antwort: Die Polizei und unangemessenes polizeiliches Handeln stehen aktuell im Fokus der Öffentlichkeit. Die Kritik lautet u.a., dass die Taten von Polizisten selten oder nie zur Anklage kommen. Aussagen der Betroffenen werden unterbewertet, die der beteiligten Polizisten überbewertet, die ihre „KollegInnen“ regelmäßig entlasten (Chorgeist).
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Dem soll wohl jetzt gegengesteuert werden, indem ein fast schon banal zu nennender Fall breit publiziert wird.

Die statistischen Fakten sprechen eine deutliche Sprache. Anzeigen gegen Polizisten nehmen zu: 2020 gab es 4.565 Anzeigen, 2022 waren es schon 5.252, im Durchschnitt der letzten Jahre waren es 4.400, wie gesagt mit steigender Tendenz. Was die Statistik nicht verrät („dazu gibt es keine Zahlen“): Fast alle Anzeigen kommen gar nicht erst zur Anklage, noch weniger führen zu Verurteilungen. „Dabei kam es am Ende (…) selten zu einem Strafverfahren oder (…) zu einer Verurteilung“. (statista.com).

Da macht es sich natürlich gut, EINEN von tausenden Fälle zu präsentieren. Der Ausgang des Göttinger Verfahrens ist offen, ob es zu einer Verurteilung kommt, ebenso.

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