Mittwoch, 29. November 2023
Dobrindt ins Stammbuch: Wer im Glashaus sitzt…
Der Dobrindt Alexander ist ganz à la Bavaria immer für einen Skandal gut. Jüngst mache er Anne Wills Talk-Show zur Achterbahn, indem er mit wütenden Ausfällen gegen die Ampel-Regierung und deren Haushaltsplan 2023 wetterte. Für ihn ist die Ampel eine Bande von Ganoven, der er Betrug und unseriöse Haushaltsführung vorwirft.

Nun ja, jeder und jede hat das gute Recht, die Bundesregierung zu kritisieren. Nur Dobrindt sollte man in diesem Fall dringend empfehlen: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen. Deutscher Meister in der Disziplin „Illegale Haushaltsführung“ ist ungeschlagen Alexander Dobrindt in der Rolle als Bundesverkehrsminister.

In der leidigen Affäre um die Autobahnmaut hat er massiv gegen geltendes Recht verstoßen und dabei eine halbe Milliarde Steuergeld in den Sand gesetzt. Ohne Bewilligung des Projekts und die finanziellen Folgen durch den Bundestag ist er Verbindlichkeiten mit der Firma eingegangen, die das Maut-Projekt durchführen sollte, und zwar ohne Ausschreibung. Selbst diese Firma hat ihn gemahnt, sich an das Haushaltsrecht zu halten, was Dobrindt überhaupt nicht irritierte in seinem Handeln. Mehr geht eigentlich nicht in Sachen unseriöse Haushaltsführung. Wer also ist der Ganove?

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Sonntag, 1. Oktober 2023
Was Merz unter Kritik versteht
Wie erwartet ist Friedrich Merz immun gegen Kritik, fordert für sich aber das Recht auf Kritik ein. Seine skandalöse Äußerung über Migranten in deutschen Zahnarztpraxen ist auf breiten Widerspruch, selbst aus der eigenen Partei, gestoßen. Und was macht unser Merz: er fährt nach Magdeburg zum CDU-Landesparteitag Sachsen-Anhalt und beklagt sich, dass seine unsägliche Behauptung als „Kritik“ nicht akzeptiert wird. Er machte es wie schon weiland Charles de Gaulle im Mai 1968, als er sich vor der Revolte zu seinen Soldaten in Deutschland flüchtete. Merz ging zur Ost-CDU.

„Das wird man doch wohl noch sagen dürfen“! ist der Standard-Spruch der Ostdeutschen, wenn sie etwas äußern, was Demokraten nicht gerne hören, meist handelt es um rechtsextreme Sprüche. So auch bei Merz. Er verwechselte Kritik mit Lüge und Hass. Der Applaus des Parteitags war ihm sicher.

Sein fremdenfeindlicher Satz IST Wasser auf die Mühlen der AfD und aller anderen Rechtsextremen. Er ist gelogen, volksverhetzend, boshaft, einer „christlichen“ Partei und eines Parteivorsitzenden, der bei der nächsten Wahl die Kanzlerschaft anstrebt, UNWÜRDIG.

Er lässt nicht darauf hoffen, dass er je die Gesamtheit der Deutschen vertreten und unser Land in Europa und Welt repräsentieren kann.

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Samstag, 16. September 2023
Möge Allah sie strafen
Als am 8. Sept. die Erde in Marokko bebte, war das Land ohne Regenten. Der König, dessen Macht fast unumschränkt ist, weilte – wieder einmal – außer Landes, in Frankreich. Dort befindet er sich meist im Urlaub, zur Kur oder einfach nur so. Dafür stehen ihm in der Picardie ein Schloss und in Paris eine Villa zur Verfügung. Schon das ist ein Skandal, wenn man die Lebensbedingungen der bitterarmen Dörfler im Atlas oder die Bewohner der südliche Medina von Marrakesch dagegen hält.

Seine Regierung in Rabat war am 8.9. ohne ihn machtlos, zur Untätigkeit verurteilt. Und er ließ sich Zeit, erst achtzehn Stunden später machte er sich auf den Weg in die Hauptstadt. Mit weiterer Verzögerung bequemte er sich ins Katastrophengebiet.

Dort, im Hohen Atlas, waren inzwischen hunderte, ja tausende seiner „Untertanen“ ums Leben gekommen. Ganze Dörfer waren komplett zerstört. Wer mit dem Leben davongekommen war, war obdach- und mittellos, hatte seine gesamt Habe verloren.

Inzwischen rüstete sich in kürzester Zeit das deutsche THW für einen Rettungseinsatz. (Wie schnell das gehen kann, sieht man jetzt in Libyen, wo die Retter erfolgreich gegen das Chaos nach der Flutkatastrophe angehen.) Kurz vor dem Abflug nach Marrakesch wurde die Aktion abgeblasen. In Deutschland herrschte Ratlosigkeit über die Gründe. (S. Miniaturen 26.02.22 „Marokko ist eine konstitutionelle Monarchie“)

In Marokko lief inzwischen eine von den Marokkanern organisierte Hilfs- und Rettungs-Welle an. Kolonnen von Privatfahrzeugen transportierten Hilfsgüter – Lebensmittel, Wasser, Decken, Medikamente, Hygienemittel – ins Gebirge.

Dann kamen die ersten Hilfsmannschaften aus Spanien, Großbritannien, Katar und den Emiraten. Die Hilfe aus Frankreich und Deutschland wurde zurückgewiesen: Es sei nicht gut, wenn zu viele und Ortsfremde tätig würden. Aha – die Leute aus Katar kennen sich dagegen wohl besser aus im Atlas als Franzosen? Ein Rätselraten über die Gründe für die Zurückweisung der Hilfe aus Europa begann. Die Erklärung lag nahe, kam aber nicht von offiziellen Stellen.

Deutschland und Frankreich teilen nicht den Anspruch der marokkanischen Regierung auf die Westsahara. Das Gebiet war bis 1975 spanische Kolonie. Nach dem Abzug der Spanier beanspruchte bis heute Marokko des Land. Ein großer Teil der Bevölkerung wurde nach Algerien vertrieben. International (UNO) wurde das nie akzeptiert. Im Gegenteil sollte die Situation durch eine Volksabstimmung geklärt werden, was bis heute nicht passierte. Deutschland und Frankreich teilen diese Ansicht, bis vor kurzem auch Spanien, das jüngst zur marokkanischen Seite wechselte.

Die arabischen Staaten teilen überwiegend Marokkos Position, außer dem benachbarten Algerien, wo die Sahauris in Flüchtlingslagern leben. Daher wurde auch das algerische Hilfsangebot zurückgewiesen.

Die Haltung des Königs ist so unglaublich zynisch, dass es schon schmerzt. Er „bestraft“ Deutschland und Frankreich, in Wirklichkeit sein eigenes Volk. Den Menschen im Atlas wäre es wohl egal, wer ihnen hilft, und die deutschen Rettungskräfte sind professionell und effektiv.

All die Banditen und orientalischen Potentaten sollte ein Gottesurteil treffen. Das wäre auch in Libyen gut, wo die Konflikte zwischen dem Warlord Haftar im Osten und der offiziellen Regierung im Westen mitschuldig sind an den Auswirkungen, ja sogar den Ursachen, des Hochwassers. Sie haben seit Gaddafi den Hochwasserschutz vernachlässigt und zuletzt die Warnungen der internationalen Meteorologen kaltschnäuzig ignoriert.

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Sonntag, 20. August 2023
Moralischer Geisteszwerg: Helmut Kohl
Am 23. November jährt sich der Brandanschlag von zwei Neonazis auf zwei von deutsch-türkischen Familien bewohnte Häuser in Mölln zum 31. Mal. Drei Todesopfer und neun Schwerverletzte waren zu beklagen.

In ganz Deutschland gab es eine Welle von Trauer- und Protest-Demonstrationen, an denen auch zwei Bundesminister teilnahmen. Nur einer fehlte: Bundeskanzler Helmut Kohl, der „große Kanzler“, nahm zeitgleich am Landesparteitag (!) der Berliner CDU teil. Er ließ durch seinen Sprecher erklären, er wolle keinen „Beileidstourismus“ und es gäbe so viele andere Probleme, um die er sich vordringlich kümmern müsse.

Die beiden Täter, ein 19-Jähriger und ein 25-Jähriger wurden zu zehn Jahren Jugendstrafe bzw. Lebenslänglich verurteilt und wurden nach siebeneinhalb bzw. fünfzehn Jahren entlassen.

Bundeskanzler Kohl regierte bis 1998 weiter und wurde, mit Ehrungen überhäuft, aus seinem Amt verabschiedet. Eine dünne Dreckspur blieb auf seiner Weste: Siehe miniaturen vom 17.06.17 „Ein großer Kanzler“.

Ja, groß an Statur, aber ein moralischer Geisteszwerg.

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Sonntag, 6. August 2023
Ich hätte nie gedacht, dass mir sowas passieren könnte!
Ich war gewarnt. Zeitungsartikel berichten laufend über den „Enkeltrick“. Leser wie ich reagieren mit Unverständnis für das Handeln der Opfer. Inzwischen bin ich eines anderen belehrt worden.

Ein Anruf schreckte mich aus der Arbeit. Anrufer: Anonym. Das könnte Freundin Z. sein, die ihre Nummer unterdrückt hat. Ich melde mich. Eine freundlich-ernste Frauenstimme stellt sich als Kripobeamtin Sowieso vor, fragt ob ich sitze. - Ja. - Sie habe eine schlechte Nachricht. Eine Person – sagte sie Enkelin oder etwas anderes? – habe einen Verkehrsunfall mit einem Todesopfer verursacht. Ob ich mit ihr reden wolle? Selbstverständlich. Eine Frauenstimme, angebliche unsere Patentochter S., schluchzt und bittet um Hilfe. Die Kripo-Frau mischt sich ein, S. werde jetzt durch eine Polizeipsychologin unterstützt. Sie übergibt an einen Staatsanwalt Dr. Braun. Der erklärt mir, S. käme jetzt in Untersuchungshaft bis ein Richter Weiteres entscheide. Bei Hinterlegung einer Kaution könne S. zunächst Haftverschonung bekommen.

Ich breche zusammen, knalle mit dem Kopf auf die Tischplatte. Braun lässt mir aber keine Zeit. Ich müsse xx xxx € – einen fünfstelligen Betrag - hinterlegen. - So viel habe ich nicht. - Wieviel ich schnell auftreiben könne? - Einen niedrigeren Betrag? - Das ginge auch. Kurz kommt die weinende Frauenstimme noch mal ans Telefon, bis nach wenigen Sekunden die Kripobeamtin eingreift und erneut erklärt, S. werde jetzt psychologisch betreut.

Jetzt folgen sehr exakte Handlungsanweisung, denen ich im Folgenden - völlig durcheinander - genauso exakt folge. Dadurch werde ich entlastet, selbst Entscheidungen treffen zu müssen, was ich auch durch meinen aktuellen Gesundheitszustand nicht konnte.

1. Ich dürfe mit niemandem reden, da S. vermeiden wolle, dass etwas in die Presse kommt.
2. Ich solle das Geld beim Amtsgericht übergeben. Da ich erkläre, dass ich wegen einer Behinderung nicht laufen kann, und am Amtsgericht auch keine Parkmöglichkeit besteht, schlägt er anderes vor.
3. Sie würden mich auf dem Handy anrufen – ich weiß nicht mehr, ob ich die Nummer angegeben habe – und ich dürfe das Handy nicht ausschalten, sonst würde S. gefährdet.
4. Ich müsse zur Bank fahren und das Geld abheben. Dort solle ich auf Fragen der Angestellten, wofür ich so viel Geld brauche, sagen, ich wolle ein Auto kaufen.
5. Vor der Bank würde mir per Handy ein Treffpunkt für die Geldübergabe genannt. Ich würde auch eine Quittung bekommen.
6. Es setzt eine Art Hyperaktivität ein. Ich klaube die Fahrzeugpapiere, Personalausweis und Bankkarte zusammen und mache mich auf den Weg.
Im Flur begegne ich meiner Frau, die gerade nach Hause kommt. In Eile sage ich ihr, ich müsse schnell weg und ich dürfe nicht mit ihr reden. Dann sitze ich im Auto auf dem Weg zur Bank. Zwischendurch kommen aus dem Handy immer wieder besorgte, immer heftigere Fragen, ob ich wirklich allein sei. Zuletzt reagiere ich wütend.

Jetzt setzt ein neuer Prozess bei mir ein. Ist das am Ende ein Enkeltrick? Oder ist S. wirklich in Gefahr? Hin und her, her und hin. Jetzt fällt mir die Nervosität der "Kripobeamtin" auf. Je länger die Autofahrt dauert, desto größer werden meine Zweifel. Durch Zufall komme ich an einer Polizeiwache vorbei. Da fällt mein Entschluss. Ich biege links ab, fahre vor die Wache, steige aus, gehe mit dem Handy in der Hand rein. Die Beamtin am Schalter checkt die Situation: Stellen Sie schnell das Handy aus. Wieder bin ich froh, dass mir jemand sagt, was ich tun kann. Sofort kommen immer wieder neue Anrufe, die ich gleich wegdrücke. Offensichtlich soll mein Handy blockiert werden. Ich rufe zur Sicherheit erst mal S., dann meine Frau an und gebe „Entwarnung“. Bevorzugt nimmt ein Beamter meine Anzeige auf. Und sagt immer wieder: „Das ist typisch. Gut, dass Sie zu uns gekommen sind!“

Klar ist: Die Polizei würde nie einen solchen Fall telefonisch bearbeiten, sondern ins Haus kommen. Das Feilschen um die Höhe des Betrags – völlig unglaubwürdig. Haft bei S. eher ausgeschlossen (geordnete Verhältnisse). Die Kaution, das Schweigegebot, die lückenlose Kontrolle, die Lüge mit dem Autokauf, Geldübergabe auf einem Parkplatz – alles aus dem Werkzeugkoffer von Erpressern!

Es gibt einige Gründe für mein Verhalten: Der Schock, das selbstbewusste Auftreten der „Kripobeamtin“ und des Staatsanwalts, ihre Flexibilität, die exakten Handlungsanweisungen, eine perfekte Inszenierung, psychologische „Kriegführung“ und immer wieder der erste und andauernde Schock!

Ich wusste und weiß, dass alles, was die Erpresser behauptet haben, Lügen waren. An mehreren Stellen hätte ich stutzen müssen. Ich tat es nicht, schlicht weil ich unter Schock stand und in einer labilen Lage war!

Ich halte mich für einen rationalen Menschen. Das Beispiel zeigt, wie brüchig dieser Schild ist. Einige gezielte Stiche brechen ihn auf. Aber unter dem Druck war immer noch rationales Handeln möglich: Mitnahme der Papiere, Autofahrt. Nur die Grundannahme - S. ist in Gefahr; Hilfe scheint möglich – wurde nicht angezweifelt. Ein erschreckendes Szenario. Ich hätte es vorher so niemals für möglich gehalten.

Nachtrag: Drei Monate später bekomme ich eine E-Mail: Kinderpornografie im Internet sei strafbar. Ich sei verdächtig und solle …. Was, habe ich nicht gelesen, weil ich die E-Mail sofort gelöscht habe.

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Samstag, 5. August 2023
Flüchtlingspolitik im Karussell
Es ist immer wieder das gleiche Karussell: Die Konservativen machen einen Vorstoß für eine Gesetzesänderung, der von den „Fortschrittlichen“ zurückgewiesen wird. Bald darauf greifen die „Fortschrittlichen“ mit dezent veränderten Variationen das Thema auf und machen, was die Konservativen wollen.

Genauso jetzt in der Flüchtlingspolitik. Es ist nicht lange her, da forderte die CDU im Bundestag die Verlängerung des Ausreisegewahrsams, um Abschiebungen zu erleichtern. Aus der SPD-Fraktion wurde das zurückgewiesen. Und jetzt kommt Innenministerin Faeser mit einer Variation und detaillierten Vorschriften für genau dasselbe um die Ecke.

Der Ausreisegewahrsam soll von 10 auf 28 Tage verlängert werden, damit die Behörden die Abschiebung besser vorbereiten und effektiver durchführen können. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsbedingungen sollen als Haftgründe herhalten.

Behördenvertreter, das ist dann im Regelfall die Polizei, sollen in Gemeinschaftsunterkünften die Zimmer der Flüchtlinge, die Gemeinschafträume und Räume der MitbewohnerInnen betreten dürfen. Ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz, ohne die 2/3-Mehrheit des Parlaments zu fragen. (Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Art. 13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich.)

Alles geht über das von der CDU geforderte hinaus. Dennoch dreht sich das Karussell wieder: Der CDU kommt das alles zu spät – wie originell – und ist ihr zu wenig.

Widerstand aus der Koalition: schwachbrüstig von einzelnen Grünen, aus der SPD nicht vernehmbar und der FDP ist es schon recht.

Wirkliche Opposition kommt nur aus der Zivilgesellschaft, etwa Pro Asyl. Nur die AfD högt sich heimlich. Die Sache läuft wie geschmiert ganz in ihrem Sinn.

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Freitag, 21. Juli 2023
Frei gegen individuelles Asylrecht
Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der Unions-Fraktionen, will das individuelle Asylrecht abschaffen. Merke: Das Asylrecht ist nach Art 16a Grundgesetz ein Grundrecht. Frei will das jetzt ändern: Statt Asyl für politisch Verfolgte soll ein Kontingent von 400.000 jährlich in die EU einreisen dürfen, die auf die EU verteilt werden.

Art 16 a gehört nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik zu den unveräußerlichen Grundrechten, die nicht verweigert werden dürfen. Da sehen wir mal wieder, wer die Grundrechte in der Verfassung abschaffen will: Nicht irgendwelche Linke oder Anarchisten, sondern ein Parlamentarier der CDU.

Es gibt kein anderes als das individuelle Grundrecht auf Asyl. Wer sind die Verfassungsfeinde? Nicht irgendwelche wildgewordenen Linken oder Anarchisten, sondern ein gewählter Parlamentarier einer großen Partei, der CDU.

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Samstag, 3. Juni 2023
Justiz der „Freistaaten“
Es gibt zwei Bundesländer, die gar nicht so heißen: die „Freistaaten“ Bayern und Sachsen. Bayern hat nicht einmal – bis heute – das Grundgesetzt anerkannt. Dafür mischt die bayrische „Staatspartei“ CSU mächtig mit in der Bundespolitik mit.

Neulich z.B. erklärte der Landesgruppenvorsitzende der CSU im Bundestag, Dobrindt, die Letzte Generation sei eine „Klima-RAF“, in Anspielung auf die Terrorgruppe der 70er Jahre. Wie das so geht in Bayern – die Münchner Generalstaatsanwaltschaft leitete eine Fahndung gegen die Letzte Generation als „kriminelle Vereinigung“ ein mit Razzien, Festnahmen und Beschlagnahmungen, bundesweit. Juristen bis zum ehemaligen Bundesverfassungsrichter Vosskuhle hielten dieses Vorgehen für rechtlich unzulässig.

Der andere „Freistaat“, Sachsen, macht seit Jahren mit fragwürdigen Praktiken aufmerksam. So wurde jüngst ein junger Mann zwei Monate in U-Haft gehalten mit fadenscheinigen Anklagen, die außer auf Unterstellungen nicht einmal einen Verdacht enthielten. Eine Entschädigung für die Haft wurde abgelehnt.

Überhaupt tut sich die sächsische Justiz dadurch hervor, dass sie – u.a. mit der SoKo Linx – übereifrig nach Linksradikalen fahndet, die massive rechte Szene aber tunlichst schont. Schon die Statistik spricht eine andere Sprache: Während linke Gewalttaten weniger werden, hat die rechte Szene erhebliche Zuwächse.

Jetzt setzte die sächsische Justiz dieser Tendenz die Krone auf. Eine Linke, als terrorverdächtig eingeschätzt, wurde wegen angeblicher Gewalttaten gegen rechte Kader zu über fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ihre Mitangeklagten erhielten über drei Jahre. Beweise? Nö, nicht wirklich. Schwache DNA-Spuren und die Aussage eines fragwürdigen Kronzeugen langen. Die rechte Szene bleibt dafür eher ungeschoren.

Gäbe es nicht auch Bundesländer mit einer funktionieren Rechtstaatlichkeit könnte man die BRD für einen Bananenstaat halten.

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Samstag, 13. Mai 2023
Hat Trump Amnesie?
Ex-US-Präsident wurde gerade von einem New Yorker Gericht zu 5 Millionen $ Strafe verurteilt: Das Gericht urteilte, Trump habe eine Frau sexuell missbraucht.

Trump gab sich anschließend wie üblich empört: Er kenne diese Frau überhaupt nicht! Auf einem ihm vorgehaltenen Foto erkannte er die Frau nicht, sondern erklärte, das sei seine seinerzeitige Ehefrau.

Da muss man fragen: Ist er Opfer eines massiven Gedächtnisverlusts, was ihn als Präsident untauglich macht? Oder ist die Zahl seiner Opfer sexueller Belästigungen so groß, dass er sich an Einzelne nicht erinnert? Nun ja, man kann sich nicht jedes Gesicht merken!

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Mittwoch, 10. Mai 2023
Nanu: Polizist vor Gericht?
In Göttingen steht ein Polizist vor Gericht, angeklagt wegen Körperverletzung. Er hat laut Staatsanwaltschaft unverhältnismäßige Gewalt bei einer Kontrolle (!) eines jungen Mannes angewandt. Der Vorgang ist durch ein im Internet verbreitetes Video sowie Bodycam-Aufnahmen dokumentiert. Über den Prozess vor dem Amtsgericht wird überregional von dpa berichtet.

Nun fragt sich der kritische Zeitungsleser, wieso ein lokaler Prozess eine derartige Öffentlichkeit erfährt. Die Antwort: Die Polizei und unangemessenes polizeiliches Handeln stehen aktuell im Fokus der Öffentlichkeit. Die Kritik lautet u.a., dass die Taten von Polizisten selten oder nie zur Anklage kommen. Aussagen der Betroffenen werden unterbewertet, die der beteiligten Polizisten überbewertet, die ihre „KollegInnen“ regelmäßig entlasten (Chorgeist).
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Dem soll wohl jetzt gegengesteuert werden, indem ein fast schon banal zu nennender Fall breit publiziert wird.

Die statistischen Fakten sprechen eine deutliche Sprache. Anzeigen gegen Polizisten nehmen zu: 2020 gab es 4.565 Anzeigen, 2022 waren es schon 5.252, im Durchschnitt der letzten Jahre waren es 4.400, wie gesagt mit steigender Tendenz. Was die Statistik nicht verrät („dazu gibt es keine Zahlen“): Fast alle Anzeigen kommen gar nicht erst zur Anklage, noch weniger führen zu Verurteilungen. „Dabei kam es am Ende (…) selten zu einem Strafverfahren oder (…) zu einer Verurteilung“. (statista.com).

Da macht es sich natürlich gut, EINEN von tausenden Fälle zu präsentieren. Der Ausgang des Göttinger Verfahrens ist offen, ob es zu einer Verurteilung kommt, ebenso.

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