Freitag, 8. August 2025
Die Brandmauer zerbröselt weiter
Die CDU/CSU beschwor noch vor einem halben Jahr, es werde eine Brandmauer zwischen ihr und der AfD geben. Offensichtlich sind damit nicht auch andere rechtsextreme Trolle und Banden gemeint.

Gerade zog die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur als Richterin für das Bundesverfassungsgericht zurück. Ein Kesseltreiben von selbsternannten „Lebensschützern“ machte Front gegen die Kandidatin mit unwahren Behauptungen, Gerüchten, Falschmeldungen und anderem Unrat. Als deren Argumente zerpflückt waren, wurde eine Plagiatsaffäre nachgeschoben.

Der ganze Unrat wurde gezielt an Abgeordnete verschickt, eifrig unterstützt von AfDlern, und verfehlte die beabsichtigte Wirkung nicht. Die CDU/CSU signalisierte, Abgeordnete der Fraktion würden – gegen die Absprachen in der Koalition und gegen das Votum der Wahlkommission –der Wahl der Professorin nicht zustimmen. Ein klarer Bruch der Regularien. Und ein beängstigendes Zeichen von Führungsschwäche beim Fraktionsvorsitzenden, beim Parteivorsitzendem und Bundeskanzler. Sie haben offensichtlich keine Übersicht über ihren Laden.

Damit haben Schwurbler, Trolle, Rechtsextreme und Religionsfanatiker die „Brandmauer“ zu den klerikal-konservativen in der CDU/CSU-Fraktion durchbrochen und die Macht im Parlament übernommen. Schaden leiden nicht nur Frau Brosius-Gersdorf, sondern der Bundestag, das Bundesverwaltungsgericht und die Demokratie allgemein.

Die CDU/CSU will wohl das Gezerre der an der FDP gescheiterten Ampel-Koalition fortsetzen, nur mit veränderten Rollen. „Geräuschloses Regieren“, wie von Kanzler Merz vor einem halben Jahr angekündigt, ist einem donnernden Getöse gewichen.

Auch der kleinere Koalitionspartner SPD bleibt nicht ungeschoren: Es war IHRE Kandidatin, die verbrannt wurde. Der Partei wird auch – nicht ganz unberechtigt - vorgeworfen, sie habe sich nicht heftig genug gewehrt. Vielleicht kann sie jetzt den Konservativen eins auswischen, indem sie deren KandidatInnen – nur eineN? - durchfallen lässt. Immerhin ist die CDU/CSU auf die Sozialdemokraten für die notwendige 2/3-Mehrheit angewiesen. Ach so, übrigens auch auf die Grünen und die Linke. Nicht überraschend wäre es aber auch, wenn sie sich die Mehrheit bei der AfD holt. Ist doch wohl rechnerisch möglich oder? Ob es politisch, moralisch, anständig, verantwortungsbewusst und respektvoll ist, wie Brosius-Gersdorf fordert, sei mal dahingestellt. Für eine nennenswerte Zahl (50 – 60) der CDU-Abgeordneten scheint das nicht wichtig zu sein.

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Mittwoch, 23. Juli 2025
Sie lügen und tricksen
Gestern brachte ein Flugzeug angeblich Kriminelle und Gefährder, alles Männer, in den Irak. Das jedenfalls betonten Regierungsstellen.

Heute stellt sich heraus: Es war auch eine jesidische Familie mit vier Kindern in der Maschine. Noch schlimmer: Die Familie hatte erfolgreich gegen die Ablehnung ihres Asylbescheids geklagt. Aber: als die Entscheidung fiel, war die Familie bereits im Flieger. Normal wäre es gewesen, wenn die Klage aufschiebende Wirkung gehabt hätte. Genau wie im Fall der jungen Frau, die trotz positivem Gerichtsurteil über die österreichische Grenze nach Ungarn abgeschoben worden war.

So sieht unser vielbeschworener Rechtsstaat aus: Abschieben um jeden Preis für das Image des starken Staats, zur populistischen Propaganda, Fakten schaffen, bevor ein Gerichtsurteil vollzogen wird, tricksen und lügen.

Es ist zum Verzweifeln!

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Mittwoch, 2. Juli 2025
Kinds-Missbrauch - Ein hanebüchenes Urteil
Katholische Priester sind dem Zölibat, also der Ehelosigkeit verpflichtet. Ein Priester, der gegen das Gebot verstößt kommt in die Hölle. Entgegen der kirchlichen Lehre scheinen weder Priester noch die Kirche an die Hölle zu glauben. Theologen definieren das Zölibat oft auch als sexuelle Enthaltsamkeit. Das katholische Erzbistum Köln scheint da eine abweichende Meinung zu haben.

Ein Priester hat nachweislich über Jahre seine Pflegetochter sexuell missbraucht und war dafür zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Frau klagte jetzt gegen das katholische Erzbistum Köln – Stichwort Kardinal Woelki – auf Schadenersatz.

Das zuständige Landgericht Köln kam jetzt zu einem bemerkenswerten Urteil. Der Priester habe das Kind nicht als Priester mussbraucht, sondern sozusagen als Privatmann. Insofern sei die Kirche, also das Erzbistum, nicht verantwortlich zu machen. Eine Schadenersatzzahlung durch die Kirche sei also nicht angesagt.

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Dienstag, 17. Juni 2025
White Collar Criminals?
Nein, Kriminelle sind sie nicht die Herren Dobrindt und Amthor. Aber sie schrammen immer wieder am Rand des Rechts.

Alexander Dobrindt, seit Kurzem Bundesinnenminister, CSU, fällt immer mal wieder mit Aktionen am Rande der Legalität auf. Im VW-Abgas-Affäre 2015 verhinderte er als Bundesverkehrsminister eine Sammelklage der Geschädigten Autobesitzer.

Quasi im Auftrag der bayrischen CSU marschierte er in die Maut-Affäre. Gegen den Rat seines Ministeriums, von Europa-Parlamentariern und sogar des Vertragspartner ging er finanzielle Verpflichtungen ein, ohne den zuständigen Bundestag zu fragen. (S. miniaturen vom 29.22.23 „Dobrindt ins Stammbuch“)

Kaum im Amt als Innenminister wies er die Bundespolizei an, die deutschen Außengrenzen dicht zu machen, angeblich um „illegale Migration“ zu verhindern. Auch Asylsuchende wurden zurückgewiesen. Das Urteil des zuständigen Berliner Verwaltungsgerichts, das der Klage von drei Asylsuchenden zustimmte, ignorierte er forsch und wies die Bundespolizei an, mit ihrem unheilvollen Tun fortzufahren.

Philipp Amthor, seit Mai 2025 Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, hat auch keine reine Weste. Ab Mai 2019 war er im Aufsichtsrat bei einem IT-Unternehmen und besaß Aktienoptionen von 250.000 Dollar. Die Firma finanzierte Reisen nach New York City, Korsika und St. Moritz. Nebenbei betrieb er für das Unternehmen Lobbyarbeit und benutzte dabei das offiziellem Briefpapier des Bundestages. Es blieb immer noch Zeit für die honorierte Tätigkeit für eine Wirtschaftskanzlei.

Die NGO Tranparency Deutschland ermittelte das alles aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und warf ihm Bestechlichkeit vor. Das veranlasste Amthor, sich in den Koalitionsverhandlungen für die Streichung des IFG stark zu machen.

Ja, und dann Jens Spahn, Fraktionsvorsitzender der CDU im Bundestag. (S. miniaturen 10.06.25 „Dumm gelaufen: Jens Spahn“) Nicht nur, dass er zu viele, ungeeignete und zu teure Masken geordert hat bei einer Firma, die sich dann selbst für inkompetent erklärte. Er handelte, ohne dafür zuständig zu sein und gegen den Rat seiner eigenen Fachabteilungen. Er überging das eigentlich zuständige Innenministerium und den Corona-Krisenstab. Alles „etwas außerhalb der Legalität“. (Zitat Ex-Innenminister Höcherl (CSU) 1962 in der Spiegel-Affäre)

Allen drei hat das nichts geschadet: Zwei wurden Minister, einer Staatsekretär, alle von CDU/CSU-Gnaden.

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Dienstag, 10. Juni 2025
Dumm gelaufen: Jens Spahn
Als das Drama der Corona-Pandemie begann, erklärte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), „wir“ würden wohl bei einer derartigen Herausforderung Fehler machen. Er bat also vorausplanend um Generalabsolution für seine eigenen Fehler.

Nun kam heraus: Genauso zeitig wie diese Aussagen machte er seinen ersten „Fehler“: Er orderte bei dem Logistikunternehmen Fiege (weder verwandt noch verschwägert mit dem Autor) den Auftrag, für 1,5 Milliarden Euro Schutzmasken zu beschaffen. Und das gegen die ausdrücklichen Warnungen des eigentlich zuständigen Innenministeriums und von Mitgliedern des Corona-Krisenstabs. Jetzt wissen wir: die Masken wurde weder gebraucht noch benutzt!

Kein Problem für Spahn: das Logistikunternehmen firmiert in Spahns heimatlichem Münsterland. Der Deal könnte sich günstig für eine Wiederwahl auswirken.

Da haben wir also schon zwei ehemalige Bundesminister, die sich über die Legalität hinwegsetzen, ohne für die Sache Kompetenz oder die Genehmigung zu haben: Neben Spahn sein Parteifreund Dobrindt (CSU), der ohne parlamentarischen Beschluss und gegen den Rat des Vertragspartners in Sachen Autobahnmaut Verträge über 500 Millionen Euro abschloss (s. miniaturen vom 29.11.23 . „Dobrindt ins Stammbuch: Wer im Glashaus sitzt…“)

Die Herren wollen wohl Donald Trump nachahmen, auf Provinzniveau.

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Trump handelt erneut illegal
6. Januar 2021, Amerika und die die westliche Welt erleben ein einmaliges Schauspiel. Vom Ex-US-Präsidenten Donald Trump aufgehetzt stürmt ein skurriler Mob das US-Parlament, das Kapitol, um die Amtseinführung von Trumps Nachfolger, Joe Biden, zu verhindern. Fünf Tote und allein unter den Polizisten 140 Verletzte waren die negative Bilanz des versuchten Staatsstreichs.

Die Parlamentspolizei und die Bürgermeisterin von Washington forderten den Einsatz der Nationalgarde an. Der formell noch im Amt befindliche Trump verweigerte das, bis schließlich der Parlamentspräsident eingriff. Es dauerte Stunden, bis die Truppe anrückte. Die Toten, Verletzten und die Verwüstung des Parlaments konnte sie nicht mehr verhindern.

Vier Jahre und vier Monate später: In Los Angeles, ganz im Westen der USA, wird gegen die restriktive Migrationspolitik des neuen Präsidenten Trump protestiert. Es kommt auch zu Gewaltanwendung gegen Sachen und Personen. Und da geht es auf einmal ganz schnell: Trump kümmert sich erneut nicht ums Recht und beordert die Nationsgarde nach Los Angeles, um dort „für Ordnung zu sorgen“. Binnen kürzester Zeit rückte eine Vorhut an, der genauso schnell die ganze Truppe von 2000 Mann folgt.

Schon damit überschritt Trump seine Kompetenzen. Eigentlich könnte nur der Gouverneur des jeweiligen US-States die Nationalgarde anfordern. Der wurde aber überhaupt nicht gefragt. Wenig später folgten 700 Mann der Marineinfanterie auf Anordnung von Trump, wieder illegal.

Eins hat Trump mit seinem Vorpreschen vor allem erreicht: die Gewalt eskalierte auf Seiten der Protestierer wie der Soldaten.

Während 2021 der bizarre Mob stundenlang randalieren durfte, fackelt die Regierung 2025 nicht lange. Der Strippenzieher hieß jedes Mal Trump. Hono soi qui mal y pense! (Ein Schalk wer Schlimmes dabei denkt!)

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Dienstag, 3. Juni 2025
Rückfall in den Feudalismus
Dass Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) keine reine Weste hat, ist aktenkundig und bekannt. (S. miniaturen vom 01.12.2023 und 24.05.2025 „Minister als Wiederholungstäter“). Jetzt ist klar: er ist es aus Überzeugung!

Schon während der Koalitionsverhandlungen wurde angekündigt, ab sofort alle „illegalen“ MigrantInnen an den deutschen Grenzen zurückzuweisen. Es half nicht, dass Politiker und Juristen (einige in Personalunion) darauf hinwiesen, dass das nach europäischem und deutschem Recht nicht zu lässig ist.

Das irritierte unseren unbestraften Straftäter nicht, sofort bei Amtsantritt die Bundespolizei an den Grenzen massiv zu verstärken und entsprechend zu handeln, trotz des massiven Protests unserer europäischen Nachbarn.

Nun klagten drei Somalier, die an der deutsche-polnischen Grenze Asyl suchten und von den Grenzbeamten nach Polen zurück geschickt wurden, vor dem Berliner Verwaltungsgericht dagegen und bekamen Recht. Aber auch das störte die Herren von der CDU/CSU nicht. Der innenpolitische Sprecher der CDU erklärte rotzfrech: „Die Zurückweisungen müssen fortgesetzt werden.“ Dobrindt selbst äußerte sich im Fernsehen entsprechend.

Damit reihen sie sich bei den autoritären Politikern von Ungarn bis USA ein. Ungarns Ministerpräsident Orban kümmert sich ebenso wenig um europäisches Recht. Und als ein US-Gericht das Vorgehen der Trump-Regierung gegen Universitäten (Harvard u.a.) für illegal erklärte, verkündete ein Minister, das Gericht sei im Gegensatz zu Trump nicht gewählt und könne dem daher gar nichts vorschreiben.

Derlei vordemokratische Sichtweisen scheinen sich jetzt auch in Deutschland durchzusetzen. Die Bundesregierung scheint sich da ein Vorbild zu nehmen und unterscheidet sich wohl kaum noch von der Bande von Heinrich XIII. Prinz Reuß. Was die mit Gewalt durchsetzen wollen, machen die Konservativen bei uns per ordere Mufti.

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Donnerstag, 8. Mai 2025
Neues (?) im Fall Lorenz A.
Der Polizist, der Lorenz A. erschossen hat, habe wegen des Pfeffersprays nicht gut sehen können.
1. Dann schießt man auch nicht!
2. Dafür hat er aber verdammt gut getroffen! Vier oder fünf mal getroffen, 2 x mindestens tödlich.
Die offiziellen Stellungnahmen von niedersächsischer Polizeiführung und Innenminister riechen unappetitlich danach, dass aus dem Täter ein Opfer gemacht werden soll.

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Freitag, 25. April 2025
Schwarzes Opfer von Polizeigewalt
Schon wieder ein Toter, schon wieder ein Schwarzer, schon wieder ist der Schütze ein Polizist. Er schießt viermal, dreimal in Kopf, Rücken und Hüfte, der vierte Schuss streift den Oberschenkel – alles trifft das Opfer von hinten. Der Flüchtende soll sich mit Pfefferspray bedrohlich dem Schützen genähert haben. Tatsächlich lief er vor ihm weg.

Als Flüchtender kann man einen Verfolger nicht mit Reizgas bedrohen. Es geht nicht. Ich habe es ausprobiert: im vollen Lauf nach hinten sprühen, zumal bei einem Abstand von vermutlich mehreren Metern – das Zeug wird verwirbelt und ist dann keine Gefahr. Die Polizei nimmt aber „Notwehr“ an.

Schließlich wird ein Messer vermutete, mit dem der Polizist hätte bedroht werden können. Das Messer aber ist unauffindbar, unklar auch, wer es gesehen hat.

Wenn es darum gegangen wäre, den Flüchtenden zu stoppen, hätte ein Schuss genügt. Die drei anderen wäre also schon versuchte Tötung, evtl. bedingt vorsätzlich. Zumal es angeblich nur darum ging, das Versprühen von Reizgas zu unterbinden. Das wiederum ist umstritten. Angeblich soll der junge Mann vor einer Disco damit gesprüht haben.

Es wäre alles schon schlimm genug, wenn es ein Einzelfall wäre. Die polizeiliche Logik lautet immer wieder: angreifen, nachsetzen, dranbleiben, wer das nicht tut, hat Angst. Diese Taktik wird selbst von Fachleuten der Polizeiakademie in Frage gestellt. Sie ist aber durch Training und Ideologie schon den jungen Polizisten so eingebimst, dass sie im Konfliktfall quasi automatisch handeln.

Und wieder ist ein Schwarzer das Opfer. Da können Politik und Polizeiführung so lange sie wollen den Rassismus in der Polizei leugnen: Die Fakten sprechen eine andere Sprache!

Der Schütze wird mit 98%iger Wahrscheinlichkeit von keinem Gericht schuldig gesprochen: Nur 2% der angeklagten Fälle unrechtmäßigen Polizeihandelns werden bestraft. Ein jüngeres Beispiel ist der Tod eines farbigen Flüchtlings in Dortmund, der mit sechs Schuss aus einer Polizei-Maschinenpistole getötet wurde. Aus Notwehr versteht sich, denn er hatte ein Messer und befand sich hinter einem Gitterzaun. Verurteilt wurde keiner der verantwortlichen Polizisten.
(Vgl. miniaturen vom 11.08.22 „MP gegen Messer - Ein Toter“)

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Dienstag, 22. April 2025
Wirkungsloser Einsatz
Der Kardinal-Sprech lautet u.a.: der Papst habe sich für Flüchtlinge eingesetzt. Dabei scheint er nicht besonders erfolgreich gewesen zu sein. Die katholischsten der europäischen Länder - Italien, Spanien, Frankreich, Spanien - behandeln Flüchtlinge besonders rigide und brutal.

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