Mittwoch, 2. Juli 2025
Kinds-Missbrauch - Ein hanebüchenes Urteil
Katholische Priester sind dem Zölibat, also der Ehelosigkeit verpflichtet. Ein Priester, der gegen das Gebot verstößt kommt in die Hölle. Entgegen der kirchlichen Lehre scheinen weder Priester noch die Kirche an die Hölle zu glauben. Theologen definieren das Zölibat oft auch als sexuelle Enthaltsamkeit. Das katholische Erzbistum Köln scheint da eine abweichende Meinung zu haben.

Ein Priester hat nachweislich über Jahre seine Pflegetochter sexuell missbraucht und war dafür zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Frau klagte jetzt gegen das katholische Erzbistum Köln – Stichwort Kardinal Woelki – auf Schadenersatz.

Das zuständige Landgericht Köln kam jetzt zu einem bemerkenswerten Urteil. Der Priester habe das Kind nicht als Priester mussbraucht, sondern sozusagen als Privatmann. Insofern sei die Kirche, also das Erzbistum, nicht verantwortlich zu machen. Eine Schadenersatzzahlung durch die Kirche sei also nicht angesagt.

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