Donnerstag, 13. März 2025
Klatsche für die Union
Die Anfrage der CDU/CSU an die Bundesregierung wegen der Förderung zivilgesellschaftlicher Gruppierungen (s. miniaturen vom 28.02.25, „Frust macht aggressiv“) ist von der Bundesregierung zurückgewiesen worden. Interessant und richtungweisend ist die Begründung des Sprechers des federführenden Bundesfinanzministeriums, Jörg Kukies (SPD): ein demokratischer Staat lebe „von zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und den Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene“. Es sei eine Aufgabe des Staates, „dieses Engagement zu fördern, auch durch Gelder oder Steuerbegünstigungen. Das geschehe seit Jahrzehnten „in einem parteiübergreifenden Konsens“.

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, so Kukies weiter, sei „konstituierend“ und sei auch nicht vor Wahlen eingeschränkt. Die Regierung könne hier auch geförderten Gruppen keine Vorgaben für Demonstration machen. Gemeinnützige Gruppen hätten laut einem Erlass in der Abgabenordnung das Recht, sich politisch außerhalb ihres Satzungszweckes zu äußern, sofern dies „vereinzelt“ geschehe. Also ein Umweltverein darf sich gelegentlich etwa gegen Rassismus positionieren.

Zudem sei es nicht Aufgabe der Regierung, „allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten“, auch wenn diese gefördert würden. So viel auch ins Stammbuch der Verfassungsschützer oder anderer Geheimdienste!

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