Mittwoch, 12. März 2025
Europarecht bricht nationales Recht!
jf.bremen, 11:43h
In Polen hatte die vormalige rechtspopulistische Regierung wesentliche Teile des polnischen Rechtswesens verändert: U.a. wurden die Richter – nicht nur - des Verfassungsgerichts dem Justizministerium unterstellt, wurden also weisungsgebunden. Ein rechtspolitischer Sündenfall 1. Güte. Zudem sollte nicht wie vorgeschrieben das Europa-Recht als für das nationale Recht verbindlich sein, sondern im Zweifelsfall das polnische Recht gelten. Das System wurde von der Nachfolge-Regierung bestätigt und übernommen.
Jetzt hat der Europäische Gerichtshof in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eine wichtige Entscheidung getroffen: Europarecht ist in jedem Fall bindend für nationales.
Das gilt dann natürlich ebenso für deutsches Recht. Warum das betont werden muss? Weil der designierte Bundeskanzler und die designierte Mehrheitspartei CDU/CSU genau das, nämlich ein Gesetz im Widerspruch zum EU-Recht planen: Das Migrationsrecht soll die deutsche Souveränität über die Grenzüberwachung festschreiben. Das ist nach Europarecht unzulässig, ebenso wie andere Vorschriften des europäischen Asylrechts. Wenn die neue Regierung das Gesetz wirklich einführt, steht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ins Haus! Insofern müsste auch bereits das deutsche Verfassungsgericht es vorher ausbremsen.
Jetzt hat der Europäische Gerichtshof in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eine wichtige Entscheidung getroffen: Europarecht ist in jedem Fall bindend für nationales.
Das gilt dann natürlich ebenso für deutsches Recht. Warum das betont werden muss? Weil der designierte Bundeskanzler und die designierte Mehrheitspartei CDU/CSU genau das, nämlich ein Gesetz im Widerspruch zum EU-Recht planen: Das Migrationsrecht soll die deutsche Souveränität über die Grenzüberwachung festschreiben. Das ist nach Europarecht unzulässig, ebenso wie andere Vorschriften des europäischen Asylrechts. Wenn die neue Regierung das Gesetz wirklich einführt, steht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ins Haus! Insofern müsste auch bereits das deutsche Verfassungsgericht es vorher ausbremsen.
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