Mittwoch, 20. März 2024
Misshandlungen in Kinderheimen
jf.bremen, 08:10h
Misshandlungen in Kinderheimen in den 60er und 70er Jahren empören die Öffentlichkeit. Das hat es sicher gegeben, aber die Definition von „Misshandlung“ ist gesellschaftlich und historisch definiert und wird daher unterschiedlich bewertet.
Ich kann auch ein Lied davon singen. Meine Erfahrungen stammen aus den 40ern - Acht Monate im Alter von vier Jahren 1946/47 - und den 50ern -sechs Wochen 1950. Beide Male waren Besuche der Eltern wegen der Reise-Bedingungen unmöglich. Wir wohnten in Kiel. Einmal war ich in Nordhessen, einmal am Bodensee.
Ich habe Kälte ohne ausreichende Kleidung, Freiheitsstrafe im Keller wegen "Schwätzens" beim Essen, Zwang zum "Teller-Aufessen", selbst wenn es das eigene Erbrochene war, strenge Disziplin bei den Mahlzeiten, bei sonstigen Tagesabschnitten und Mobbing erlebt. Nur richtige Misshandlungen waren nicht dabei.
Die "Schwere" der Strafen klingt aus heutiger Sicht anders als wir es damals empfunden haben. Ohrfeigen und Prügel waren auch in den Familien an der Tagesordnung. Körperstrafen waren bis in die 70er Jahre auch in Familien an der Tagesordnung und waren nicht verboten. In unserer Nachbarschaft wurde in zwei Familien regelmäßig geprügelt. Auch ich bin zwei Mal verhauen worden. Ohrfeigen habe ich nicht gezählt. Wir waren eine Mittelschichtfamilien ebenso wie die Nachbar-Familien.
-In der Schule war es auch nicht anders. Auch dort wurden Ohrfeigen und andere Gemeinheiten verteilt.
Ich will das, was geschehen ist, weder rechtfertigen noch klein reden. Die Zustände in Kinderheimen jedoch unterschieden sich nicht wesentlich von denen, die gesellschaftlich durchgesetzt und üblich waren.
Es gilt also nicht, die Kinderheime zu skandalisieren, ohne die allgemein-gesellschaftlichen Zustände mit einzubeziehen.
Wer mehr wissen will, den weise ich auf mein Buch hin: "Sprottenkiste - Sozialgeschichte einer Jugend in Kiel 1945 - 1966", Neu-Ulm (AG SPAK-Bücher) 2018, ISBN 978-3-945959-35-0
Ich kann auch ein Lied davon singen. Meine Erfahrungen stammen aus den 40ern - Acht Monate im Alter von vier Jahren 1946/47 - und den 50ern -sechs Wochen 1950. Beide Male waren Besuche der Eltern wegen der Reise-Bedingungen unmöglich. Wir wohnten in Kiel. Einmal war ich in Nordhessen, einmal am Bodensee.
Ich habe Kälte ohne ausreichende Kleidung, Freiheitsstrafe im Keller wegen "Schwätzens" beim Essen, Zwang zum "Teller-Aufessen", selbst wenn es das eigene Erbrochene war, strenge Disziplin bei den Mahlzeiten, bei sonstigen Tagesabschnitten und Mobbing erlebt. Nur richtige Misshandlungen waren nicht dabei.
Die "Schwere" der Strafen klingt aus heutiger Sicht anders als wir es damals empfunden haben. Ohrfeigen und Prügel waren auch in den Familien an der Tagesordnung. Körperstrafen waren bis in die 70er Jahre auch in Familien an der Tagesordnung und waren nicht verboten. In unserer Nachbarschaft wurde in zwei Familien regelmäßig geprügelt. Auch ich bin zwei Mal verhauen worden. Ohrfeigen habe ich nicht gezählt. Wir waren eine Mittelschichtfamilien ebenso wie die Nachbar-Familien.
-In der Schule war es auch nicht anders. Auch dort wurden Ohrfeigen und andere Gemeinheiten verteilt.
Ich will das, was geschehen ist, weder rechtfertigen noch klein reden. Die Zustände in Kinderheimen jedoch unterschieden sich nicht wesentlich von denen, die gesellschaftlich durchgesetzt und üblich waren.
Es gilt also nicht, die Kinderheime zu skandalisieren, ohne die allgemein-gesellschaftlichen Zustände mit einzubeziehen.
Wer mehr wissen will, den weise ich auf mein Buch hin: "Sprottenkiste - Sozialgeschichte einer Jugend in Kiel 1945 - 1966", Neu-Ulm (AG SPAK-Bücher) 2018, ISBN 978-3-945959-35-0
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