Montag, 9. Oktober 2023
CDU: Geschichtsvergessen und juristisch inkompetent
In Berlin haben Sympathisanten von Palästinensern demonstriert und die Invasion der Hamas in Israel bejubelt. Darunter sollen auch deutsche Staatsbürger bzw. Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft gewesen sein. Belege für diese Behauptung gibt es nicht. Dennoch tönt es aus den Reihen der CDU – z.B. CDU-Generalsekretär Linnemann und Außenpolitiker Kiesewetter -, man müsse über den Entzug der Staatsbürgerschaft diskutieren.

Nur gibt es da nichts zu diskutieren: Laut Art. 16 des Grundgesetzes darf die deutsche Staatsbürgerschaft niemanden entzogen werden. Der Artikel beruht auf der Tatsache, dass eins der Terrorinstrumente der Nazis die Aberkennung der Staatsbürgerschaft war. Art. 16 ist ein Grundrecht und kann daher auch nicht verändert werden!

Das Grundgesetz scheint nicht zur Lektüre von CDU-Politikern zu gehören. Sonst könnte eine derartige Geschichtsvergessenheit und juristische Inkompetenz nicht vorkommen.

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