Mittwoch, 23. November 2022
Söder macht FORSA und EMNID Konkurrenz
jf.bremen, 17:55h
Markus Söder, bayrischer Ministerpräsident, weiß es ganz genau: "Die große Mehrheit der Deutschen hält Straßenblockaden für falsch." Da weiß er mehr als alle anderen Meinungsforscher zusammen. Was, bitte, ist die große Mehrheit? Söder weiß es offenbar, er fühlt sich durch den angeblichen Volkswillen bestätigt. Da kann er auch mal so eben Straßenblockierer für dreißig Tagen in den Knast stecken, sog. Präventivgewahrsam. Das bayrische Polizeiaufgabengesetz (PAV) scheint das zu legitimieren. Die Nähe zu "Volksgemeinschaft" und "Schutzhaft" ist unübersehbar.
Das PAV (Bayern) ist das schärfste aller Bundesländer. Als es 2018 zur Debatte stand, wurde begründet, es werde gegen Stalker, Amokläufer oder Terroranschläge angewandt. Kritiker befürchteten damals schon, es könne und werden auch gegen politische Aktivisten, Demonstranten z.B., eingesetzt. Und genau das ist jetzt geschehen. Es seien notorische Wiederholungstäter, die sich auf Autobahnen festkleben, um auf die Umweltkrise aufmerksam zu machen.
Die verfassungsmäßige Berechtigung der Präventivhaft wurde von Juristen von Anfang an in Frage gestellt. Jetzt kritisieren sie, dass die mögliche Höchststrafe von dreißig Tagen, für eine Straßenblockade völlig unangemessen ist, zumal ungeklärt ist, ob Straßenblockade überhaupt eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ist.
Aber die bayrische Volks-Parole "Mir san mir" setzt sich bis in die Politik und die Justiz durch. Da seien doch bitte die Verfassungsgerichte vor. Es wäre schön, wenn einEr der Betroffenen juristisch dagegen vorgeht. Meine Solidarität hätte er/sie.
Das PAV (Bayern) ist das schärfste aller Bundesländer. Als es 2018 zur Debatte stand, wurde begründet, es werde gegen Stalker, Amokläufer oder Terroranschläge angewandt. Kritiker befürchteten damals schon, es könne und werden auch gegen politische Aktivisten, Demonstranten z.B., eingesetzt. Und genau das ist jetzt geschehen. Es seien notorische Wiederholungstäter, die sich auf Autobahnen festkleben, um auf die Umweltkrise aufmerksam zu machen.
Die verfassungsmäßige Berechtigung der Präventivhaft wurde von Juristen von Anfang an in Frage gestellt. Jetzt kritisieren sie, dass die mögliche Höchststrafe von dreißig Tagen, für eine Straßenblockade völlig unangemessen ist, zumal ungeklärt ist, ob Straßenblockade überhaupt eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ist.
Aber die bayrische Volks-Parole "Mir san mir" setzt sich bis in die Politik und die Justiz durch. Da seien doch bitte die Verfassungsgerichte vor. Es wäre schön, wenn einEr der Betroffenen juristisch dagegen vorgeht. Meine Solidarität hätte er/sie.
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