Mittwoch, 2. Juli 2025
Kinds-Missbrauch - Ein hanebüchenes Urteil
jf.bremen, 12:54h
Katholische Priester sind dem Zölibat, also der Ehelosigkeit verpflichtet. Ein Priester, der gegen das Gebot verstößt kommt in die Hölle. Entgegen der kirchlichen Lehre scheinen weder Priester noch die Kirche an die Hölle zu glauben. Theologen definieren das Zölibat oft auch als sexuelle Enthaltsamkeit. Das katholische Erzbistum Köln scheint da eine abweichende Meinung zu haben.
Ein Priester hat nachweislich über Jahre seine Pflegetochter sexuell missbraucht und war dafür zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Frau klagte jetzt gegen das katholische Erzbistum Köln – Stichwort Kardinal Woelki – auf Schadenersatz.
Das zuständige Landgericht Köln kam jetzt zu einem bemerkenswerten Urteil. Der Priester habe das Kind nicht als Priester mussbraucht, sondern sozusagen als Privatmann. Insofern sei die Kirche, also das Erzbistum, nicht verantwortlich zu machen. Eine Schadenersatzzahlung durch die Kirche sei also nicht angesagt.
Ein Priester hat nachweislich über Jahre seine Pflegetochter sexuell missbraucht und war dafür zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Frau klagte jetzt gegen das katholische Erzbistum Köln – Stichwort Kardinal Woelki – auf Schadenersatz.
Das zuständige Landgericht Köln kam jetzt zu einem bemerkenswerten Urteil. Der Priester habe das Kind nicht als Priester mussbraucht, sondern sozusagen als Privatmann. Insofern sei die Kirche, also das Erzbistum, nicht verantwortlich zu machen. Eine Schadenersatzzahlung durch die Kirche sei also nicht angesagt.
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Kirchengemeinde liberaler als Uni
jf.bremen, 12:34h
Es gab eine Zeit – die 70er Jahre -, da beäugten Verfassungsschützer misstrauisch die neu gegründete Bremer Uni. Der Titel „Rote Kaderschmiede“ hing der Uni jahrzehntelang an.
Davon glaubt sich die gegenwärtige Unileitung noch immer befreien zu müssen.
Ein Bündnis verschiedener politischer Gruppen, darunter der ASTA der Uni, wollte einen Vortrag der Psychoanalytikerin Iris Hefets zum Gaza-Krieg ermöglichen. Sie ist im Vorstand des Vereins „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“. Der Verein nun wieder wird gegenwärtig vom Verfassungsschutz misstrauische beäugt.
Das genügte der Uni-Rektorin Jutta Günther, die Veranstaltung auf dem Campus und in den Räumen der Uni zu verbieten. Dem Mitveranstalter ASTA schrieb sie vor, dieser müsse sich bei allgemein-politischen, also nicht rein Uni-politischen Veranstaltungen „neutral“ und ausgewogen verhalten.
Die Veranstalter wichen in die evangelische Zions-Gemeinde in der Bremer Neustadt aus.
Der Vorgang wirft einige Probleme auf: Zunächst ist es schon ein Skandal, dass eine derartige Veranstaltung in der Uni verboten wird, einer Bildungsinstitution, die u.a. dem kritischen Dialog, der Wissensvermittlung und der Auseinandersetzung dienen soll. Das Handeln der Rektorin widerspricht diesen Prinzipien diametral.
Zudem ist die Begründung aus dem Verfassungsschutz entlehnt, der nun ausgesprochen nicht den o.a. Prinzipien entspricht. Ein „ausgewogener“ Verfassungschutzbericht ist ein Widerspruch in sich.
Dann: Die Debatte über die Rechte von ASTEN ist älter als die Bremer Uni. Konservative wollten den ASTEN überhaupt keine allgemeinpolitischen Aussagen zubilligen. Nun zu fordern, sie müssten sich in der Veranstaltung pluralistisch und ausgewogen verhalten, ist eine verkürzte Sichtweise. Wenn schon ausgewogen und pluralistisch, dann nicht in einer einzelnen Veranstaltung. Allenfalls könnte man fordern, dass das ganze Veranstaltungsprogramm ausgewogen sei.
Und letztens: Kritische, auch unausgewogene, ja auch linke Veranstaltungen stellen die gesellschaftliche Pluralität überhaupt erst her, indem sie dem konservativen Mainstream etwas entgegenstellen.
Daher: Dank der Zions-Gemeinde, die immer wieder für Pluralismus sorgt, nicht nur in diesem Fall.
Davon glaubt sich die gegenwärtige Unileitung noch immer befreien zu müssen.
Ein Bündnis verschiedener politischer Gruppen, darunter der ASTA der Uni, wollte einen Vortrag der Psychoanalytikerin Iris Hefets zum Gaza-Krieg ermöglichen. Sie ist im Vorstand des Vereins „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“. Der Verein nun wieder wird gegenwärtig vom Verfassungsschutz misstrauische beäugt.
Das genügte der Uni-Rektorin Jutta Günther, die Veranstaltung auf dem Campus und in den Räumen der Uni zu verbieten. Dem Mitveranstalter ASTA schrieb sie vor, dieser müsse sich bei allgemein-politischen, also nicht rein Uni-politischen Veranstaltungen „neutral“ und ausgewogen verhalten.
Die Veranstalter wichen in die evangelische Zions-Gemeinde in der Bremer Neustadt aus.
Der Vorgang wirft einige Probleme auf: Zunächst ist es schon ein Skandal, dass eine derartige Veranstaltung in der Uni verboten wird, einer Bildungsinstitution, die u.a. dem kritischen Dialog, der Wissensvermittlung und der Auseinandersetzung dienen soll. Das Handeln der Rektorin widerspricht diesen Prinzipien diametral.
Zudem ist die Begründung aus dem Verfassungsschutz entlehnt, der nun ausgesprochen nicht den o.a. Prinzipien entspricht. Ein „ausgewogener“ Verfassungschutzbericht ist ein Widerspruch in sich.
Dann: Die Debatte über die Rechte von ASTEN ist älter als die Bremer Uni. Konservative wollten den ASTEN überhaupt keine allgemeinpolitischen Aussagen zubilligen. Nun zu fordern, sie müssten sich in der Veranstaltung pluralistisch und ausgewogen verhalten, ist eine verkürzte Sichtweise. Wenn schon ausgewogen und pluralistisch, dann nicht in einer einzelnen Veranstaltung. Allenfalls könnte man fordern, dass das ganze Veranstaltungsprogramm ausgewogen sei.
Und letztens: Kritische, auch unausgewogene, ja auch linke Veranstaltungen stellen die gesellschaftliche Pluralität überhaupt erst her, indem sie dem konservativen Mainstream etwas entgegenstellen.
Daher: Dank der Zions-Gemeinde, die immer wieder für Pluralismus sorgt, nicht nur in diesem Fall.
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