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Donnerstag, 15. August 2024
Rechnungshöfe haben keine politische Kompetenz
jf.bremen, 16:33h
Fachleute wussten es schon lange: Die Rechnungshöfe sind nicht dazu da, politische Inhalte zu bewerten. Ihre eigentliche Aufgabe ist, die Wirtschaftlichkeit von staatlicher Förderung zu prüfen.
Das Gutachten des Mainzer Rechtsprofessors Friedrich Hufen belegt es erneut. Der sächsische Landesrechnungshofs war zu dem Ergebnis gekommen, dass staatlich geförderte Projekte „neutral“ sein müssten und keine parteilichen Programme durchführen dürfen. Und das ist falsch.
Politische Bildung wird fälschlich von Gegner als Indoktrination verstanden. Sie ist das Gegenteil. Politische Bildung heißt, ein Thema zu so zu ventilieren, dass die Teilnehmenden sich schließlich ein eigenes Urteil bilden können. Dabei muss der politische Bildner selbst nicht „neutral“ sein. Schon deswegen nicht, weil der Lehrende kein Neutrum ist und es die reklamierte Neutralität objektiv nicht gibt, nicht geben kann.
Politische Bildung heißt auch, gegen die modischen Trends zu informieren. Sie stellt die geforderte Pluralität der Meinungen überhaupt erst her, indem sie alternative Sichtweisen vorstellt. Neutralität würde bedeuten, dass der Lehrende sich selbst verleugnet, für die Lernenden nicht als Individuum erkennbar ist. Soll er authentisch erscheinen, muss er eine eigene Meinung haben. Er muss seine Meinung als EINE mögliche darstellen, nicht jedoch als die einzig mögliche. Und er muss Raum dafür lassen, dass die Teilnehmenden sich eine eigene Meinung bilden KÖNNEN.
Schon vor fünfzig Jahren verwies das Bundesverfassungsgericht den Bundesrechnungshof in seine Schranken. Dieser wollte der Naturfreundejugend die Förderung verweigern, weil diese klar politisch Stellung bezogen hatte. Das konnte der sächsische Landesrechnungshof natürlich nicht wissen, denn den gab es von fünfzig Jahren noch nicht.
„Man könnte auch sagen: Anstiftung zur Mündigkeit.“ – „Klingt nach `ner Menge Arbeit.“
Schotty in „Der Tatortreiniger – Schottys Kampf“
Das Gutachten des Mainzer Rechtsprofessors Friedrich Hufen belegt es erneut. Der sächsische Landesrechnungshofs war zu dem Ergebnis gekommen, dass staatlich geförderte Projekte „neutral“ sein müssten und keine parteilichen Programme durchführen dürfen. Und das ist falsch.
Politische Bildung wird fälschlich von Gegner als Indoktrination verstanden. Sie ist das Gegenteil. Politische Bildung heißt, ein Thema zu so zu ventilieren, dass die Teilnehmenden sich schließlich ein eigenes Urteil bilden können. Dabei muss der politische Bildner selbst nicht „neutral“ sein. Schon deswegen nicht, weil der Lehrende kein Neutrum ist und es die reklamierte Neutralität objektiv nicht gibt, nicht geben kann.
Politische Bildung heißt auch, gegen die modischen Trends zu informieren. Sie stellt die geforderte Pluralität der Meinungen überhaupt erst her, indem sie alternative Sichtweisen vorstellt. Neutralität würde bedeuten, dass der Lehrende sich selbst verleugnet, für die Lernenden nicht als Individuum erkennbar ist. Soll er authentisch erscheinen, muss er eine eigene Meinung haben. Er muss seine Meinung als EINE mögliche darstellen, nicht jedoch als die einzig mögliche. Und er muss Raum dafür lassen, dass die Teilnehmenden sich eine eigene Meinung bilden KÖNNEN.
Schon vor fünfzig Jahren verwies das Bundesverfassungsgericht den Bundesrechnungshof in seine Schranken. Dieser wollte der Naturfreundejugend die Förderung verweigern, weil diese klar politisch Stellung bezogen hatte. Das konnte der sächsische Landesrechnungshof natürlich nicht wissen, denn den gab es von fünfzig Jahren noch nicht.
„Man könnte auch sagen: Anstiftung zur Mündigkeit.“ – „Klingt nach `ner Menge Arbeit.“
Schotty in „Der Tatortreiniger – Schottys Kampf“
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Aufs falsche Pferd gesetzt - FDP
jf.bremen, 16:03h
Die Grünen sind gerade dabei, ihr Image als „Verbotspartei“ abzuschütteln. Macht nix, die FDP scheint bereit zu sein, diese Rolle übernehmen.
Verkehrsminister Wissing (FDP) will ohne Abstimmung mit den Fachverbänden die Straßenverkehrsordnung ändern: Danach sollen Fahrradanhänger zukünftig ein zulässiges Gesamtgewicht von 50 kg nicht überschreiten dürfen. Das kann schnell passieren, denn 50 kg, das sind inklusive 15 kg Eigengewicht des Anhängers zwei Kinder und `ne Kiste Bier.
Angeblich will der Minister die Unfallsicherheit verbessern. Die ist laut Herstellern und Versicherungen bereits jetzt gegeben, selbst der ADAC ist dagegen die Begrenzung. Andersrum sind die E-Scooter viel gefährlicher, mit exponentiellem Zuwachs. Wissing setzt mal wieder auf das falsche Pferd, richtiger das falsche Verkehrsmittel. Das passt zu seiner bisherigen Politik, das Auto gegenüber anderen Fahrzeugen zu privilegieren. Ein Mittel zur größeren Verkehrssicherheit wäre ein Tempolimit auf Autobahnen. Aber das scheut die FDP wie der Teufel das Weihwasser. Vgl. miniaturen vom 12.08.24 „FDP schärft Profil“
Verkehrsminister Wissing (FDP) will ohne Abstimmung mit den Fachverbänden die Straßenverkehrsordnung ändern: Danach sollen Fahrradanhänger zukünftig ein zulässiges Gesamtgewicht von 50 kg nicht überschreiten dürfen. Das kann schnell passieren, denn 50 kg, das sind inklusive 15 kg Eigengewicht des Anhängers zwei Kinder und `ne Kiste Bier.
Angeblich will der Minister die Unfallsicherheit verbessern. Die ist laut Herstellern und Versicherungen bereits jetzt gegeben, selbst der ADAC ist dagegen die Begrenzung. Andersrum sind die E-Scooter viel gefährlicher, mit exponentiellem Zuwachs. Wissing setzt mal wieder auf das falsche Pferd, richtiger das falsche Verkehrsmittel. Das passt zu seiner bisherigen Politik, das Auto gegenüber anderen Fahrzeugen zu privilegieren. Ein Mittel zur größeren Verkehrssicherheit wäre ein Tempolimit auf Autobahnen. Aber das scheut die FDP wie der Teufel das Weihwasser. Vgl. miniaturen vom 12.08.24 „FDP schärft Profil“
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