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Dienstag, 25. April 2017
Das schiefe Bild der Kriminalstatistik
jf.bremen, 16:05h
Bundesinnenminister de Maiziere stellte die „Kriminalstatistik“ vor. Er vergaß dabei darauf hinzuweisen, dass alle Schlussfolgerungen aus dieser Statistik äußerst fragwürdig sind.
Die Kriminalstatistik ist eigentlich eine POLIZEI-Statistik; sie registriert lediglich ANZEIGEN, nicht aber gerichtlich festgestellte Vergehen oder Verbrechen. Viele der Anzeigen bei der Polizei kommen entweder gar nicht zur Anzeige oder werden niedergeschlagen oder enden mit Freispruch. Darunter sind auch viele Bagatell-Delikte.
Z.B. zwei Jugendliche werden wegen „Raubes“ angezeigt, angeklagt und zu einer „erzieherischen Maßnahme verurteilt“. Was war geschehen? Die Jugendlichen haben im Bus einen dritten bedrängt und aufgefordert, ihnen 50 Cent zu geben, um die Fahrkarte zu bezahlen. Der Dritte gibt das Geld heraus und erzählt seinen Eltern davon. Diese eilen flugs zur Polizei: Anzeige. Gerichtsverhandlung. Urteil. Maßnahme. So schnell wird die Kriminalstatistik um ein „Raub-Delikt“ angereichert.
Vor allem die gestiegene Anzeige-Bereitschaft der Bevölkerung führt dazu. Manchmal wundert man sich, um was Prozesse geführt werden!
Als ich Jugendlicher war, klauten wir im Vorbeigehen schon mal einen Apfel aus der Auslage des Osthändlers. Wurden wir erwischt: Schimpfe, Taschengeldentzug, Stubenarrest oder Ohrfeige (nicht gerade die optimale Maßnahme!), damit war die Sache erledigt.
Wenn heute ein Jugendlicher eine Tüte Bonbons im Supermarkt klaut, wird der „Diebstahl zur Anzeige gebracht“ (Aushang im Supermarkt). Wieder eine Anreicherung der Kriminalstatistik.
Um einen realistischen Überblick über die tatsächliche Kriminalität zu bekommen, wäre es sinnvoll, die gerichtlichen Urteile zu zählen. Das aber stößt auf Verwaltungsprobleme. Die allgemeine Justiz ist Ländersache. Man müsste also die Urteile aller sechzehn Bundesländer erfassen, zusammenführen und bewerten. Wird aber nicht gemacht. Und die „Kriminalstatistik“ macht sich u.a. für die Polizei gut, kann sie doch damit ihre personellen und finanziellen Forderungen untermauern.
Die Kriminalstatistik ist eigentlich eine POLIZEI-Statistik; sie registriert lediglich ANZEIGEN, nicht aber gerichtlich festgestellte Vergehen oder Verbrechen. Viele der Anzeigen bei der Polizei kommen entweder gar nicht zur Anzeige oder werden niedergeschlagen oder enden mit Freispruch. Darunter sind auch viele Bagatell-Delikte.
Z.B. zwei Jugendliche werden wegen „Raubes“ angezeigt, angeklagt und zu einer „erzieherischen Maßnahme verurteilt“. Was war geschehen? Die Jugendlichen haben im Bus einen dritten bedrängt und aufgefordert, ihnen 50 Cent zu geben, um die Fahrkarte zu bezahlen. Der Dritte gibt das Geld heraus und erzählt seinen Eltern davon. Diese eilen flugs zur Polizei: Anzeige. Gerichtsverhandlung. Urteil. Maßnahme. So schnell wird die Kriminalstatistik um ein „Raub-Delikt“ angereichert.
Vor allem die gestiegene Anzeige-Bereitschaft der Bevölkerung führt dazu. Manchmal wundert man sich, um was Prozesse geführt werden!
Als ich Jugendlicher war, klauten wir im Vorbeigehen schon mal einen Apfel aus der Auslage des Osthändlers. Wurden wir erwischt: Schimpfe, Taschengeldentzug, Stubenarrest oder Ohrfeige (nicht gerade die optimale Maßnahme!), damit war die Sache erledigt.
Wenn heute ein Jugendlicher eine Tüte Bonbons im Supermarkt klaut, wird der „Diebstahl zur Anzeige gebracht“ (Aushang im Supermarkt). Wieder eine Anreicherung der Kriminalstatistik.
Um einen realistischen Überblick über die tatsächliche Kriminalität zu bekommen, wäre es sinnvoll, die gerichtlichen Urteile zu zählen. Das aber stößt auf Verwaltungsprobleme. Die allgemeine Justiz ist Ländersache. Man müsste also die Urteile aller sechzehn Bundesländer erfassen, zusammenführen und bewerten. Wird aber nicht gemacht. Und die „Kriminalstatistik“ macht sich u.a. für die Polizei gut, kann sie doch damit ihre personellen und finanziellen Forderungen untermauern.
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