Mittwoch, 28. Januar 2026
Vom tendenzielle Fall der Moral
jf.bremen, 16:35h
Vor nunmehr über zwanzig Jahren, nämlich 2002, gab es eine breite Diskussion und einen Prozess gegen den stellvertretenden Präsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, und den Kriminalhauptkommissar (KHK) Ortwin Ennigkeit.
Hintergrund war die Entführung des Bankiers-Sohnes Jakob von Metzler. Der Entführer konnte gefasst und verhört werden. Die Polizisten wollten den Aufenthaltsort des Entführungsopfers ermitteln, der Entführer verweigerte aber jede Aussage dazu. Daschner wies daraufhin den KHK, dem Entführer u.a. „Schmerzen (anzudrohen), wie er sie noch nie erlebt habe“, also Folter zur Erzwingung der Aussage.
Unter dem Druck der Folterandrohung gab der Entführer den Aufenthaltsort preis, allerdings war das Opfer zu dem Zeitpunkt bereits tot.
Der stellv. Polizeipräsident dokumentiert sein Verhalten, was zu einem Strafprozess gegen ihn und den KHK führte, in dem beide zu Geldstrafen mit Bewährung verurteilt wurden.
Soweit der damals einmalige Vorgang.
Inzwischen gibt es Erfahrungen friedlicher Demonstranten, die passiven Widerstand gegen Polizisten leisteten, mit routinemäßig angewendeten Schmerzgriffen, um ihren Widerstand zu brechen. Die Polizei dementierte zunächst diese Tatsachen, bis herauskam, dass es Handreichungen für die Ausbildung von Polizisten gibt, die genau diese Schmerzgriffe beschreiben. Auch in der Ausbildung werden sie vorgestellt.
Was damals noch ein strafbewehrtes Delikt war, ist heute gängige Praxis in Ausbildung, Theorie und alltäglicher Polizeipraxis. Eben der tendenzielle Fall von Moral und Recht.
Hintergrund war die Entführung des Bankiers-Sohnes Jakob von Metzler. Der Entführer konnte gefasst und verhört werden. Die Polizisten wollten den Aufenthaltsort des Entführungsopfers ermitteln, der Entführer verweigerte aber jede Aussage dazu. Daschner wies daraufhin den KHK, dem Entführer u.a. „Schmerzen (anzudrohen), wie er sie noch nie erlebt habe“, also Folter zur Erzwingung der Aussage.
Unter dem Druck der Folterandrohung gab der Entführer den Aufenthaltsort preis, allerdings war das Opfer zu dem Zeitpunkt bereits tot.
Der stellv. Polizeipräsident dokumentiert sein Verhalten, was zu einem Strafprozess gegen ihn und den KHK führte, in dem beide zu Geldstrafen mit Bewährung verurteilt wurden.
Soweit der damals einmalige Vorgang.
Inzwischen gibt es Erfahrungen friedlicher Demonstranten, die passiven Widerstand gegen Polizisten leisteten, mit routinemäßig angewendeten Schmerzgriffen, um ihren Widerstand zu brechen. Die Polizei dementierte zunächst diese Tatsachen, bis herauskam, dass es Handreichungen für die Ausbildung von Polizisten gibt, die genau diese Schmerzgriffe beschreiben. Auch in der Ausbildung werden sie vorgestellt.
Was damals noch ein strafbewehrtes Delikt war, ist heute gängige Praxis in Ausbildung, Theorie und alltäglicher Polizeipraxis. Eben der tendenzielle Fall von Moral und Recht.
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