Mittwoch, 10. Mai 2023
Nanu: Polizist vor Gericht?
In Göttingen steht ein Polizist vor Gericht, angeklagt wegen Körperverletzung. Er hat laut Staatsanwaltschaft unverhältnismäßige Gewalt bei einer Kontrolle (!) eines jungen Mannes angewandt. Der Vorgang ist durch ein im Internet verbreitetes Video sowie Bodycam-Aufnahmen dokumentiert. Über den Prozess vor dem Amtsgericht wird überregional von dpa berichtet.

Nun fragt sich der kritische Zeitungsleser, wieso ein lokaler Prozess eine derartige Öffentlichkeit erfährt. Die Antwort: Die Polizei und unangemessenes polizeiliches Handeln stehen aktuell im Fokus der Öffentlichkeit. Die Kritik lautet u.a., dass die Taten von Polizisten selten oder nie zur Anklage kommen. Aussagen der Betroffenen werden unterbewertet, die der beteiligten Polizisten überbewertet, die ihre „KollegInnen“ regelmäßig entlasten (Chorgeist).
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Dem soll wohl jetzt gegengesteuert werden, indem ein fast schon banal zu nennender Fall breit publiziert wird.

Die statistischen Fakten sprechen eine deutliche Sprache. Anzeigen gegen Polizisten nehmen zu: 2020 gab es 4.565 Anzeigen, 2022 waren es schon 5.252, im Durchschnitt der letzten Jahre waren es 4.400, wie gesagt mit steigender Tendenz. Was die Statistik nicht verrät („dazu gibt es keine Zahlen“): Fast alle Anzeigen kommen gar nicht erst zur Anklage, noch weniger führen zu Verurteilungen. „Dabei kam es am Ende (…) selten zu einem Strafverfahren oder (…) zu einer Verurteilung“. (statista.com).

Da macht es sich natürlich gut, EINEN von tausenden Fälle zu präsentieren. Der Ausgang des Göttinger Verfahrens ist offen, ob es zu einer Verurteilung kommt, ebenso.

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