Donnerstag, 11. November 2021
Wohnungspolitik und Klassenjustiz
jf.bremen, 19:19h
"In einer Demokratie mit sozialer Marktwirtschaft gibt es keine Klassenjustiz. Der Begriff stammt aus der Mottenkiste kommunistischer Konstrukte."
Schön wär's! Gerade wird uns ein "schönes" Beispiel präsentiert. Viele Städte und Gemeinden beanspruchen ein Vorkaufsrecht für Grundstücke, die in kommunalen Besitz überführt werden sollen. Das bedeutet: Wenn ein Grundstück oder eine Immobilie aus privatem Besitz verkauft werden soll, haben die Kommunen das Recht, bevorzugt kaufen zu können. Das darf nicht zu Vermögensverlusten für die Besitzer führen. D.h. die Kommune muss in jedem Fall den gleichen Preis bezahlen wie jeder andere Bieter.
Dieses Recht wird in Anspruch genommen, wenn Investoren in sog. Milieuschutzgebieten Immobilien kaufen wollen, um z.B. Häuser edel zu sanieren, um anschließend die Mieten überproportional zu erhöhen, so dass weniger Bemittelte oder Arme vertrieben werden, die sich die exorbitanten Mieten nicht leisten könne. Man nennt das Gentrifizierung. Große Städte wie München, Frankfurt, Hamburg bieten dafür mannigfach Beispiele. Besonders schlimm ist dieser Prozess in bestimmten Berliner Bezirken wie Kreuzberg oder Neukölln z.B.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich beschlossen, dass das Vorkaufsrecht ungültig ist. Man könne Investoren nicht einfach unterstellen, dass sie überhöhte Renditen erzielen wollen. Hä? Wo leben die Richter? Sind sie blind, taub, analphabetisch, realitätsblind oder schlicht dumm? Die obengenannten Beispiele sind evident.
Nun ist das bereits das zweite Urteil, das die Möglichkeiten staatlichen Handelns im Wohnungsrecht einschränkt. Vor kurzem urteilte das Bundesverfassungsgericht, der vom Berliner Senat gesetzlich vorgesehene Mietendeckel sei verfassungswidrig. Der Berliner Senat wollte die Mieten für eine bestimmte Zeit einfrieren.
Beide Urteile - das zum Mietendeckel und das zum Vorkaufsrecht - treffen vor allem weniger Wohlhabende und Arme, also die Mehrheit der Bevölkerung. Nicht nur einzelne Hausbesitzer profitieren von diesen Urteilen, sondern vor allem große Wohnungskonzerne und Investoren, also Kapitalisten.
Man kann also sehr wohl - mindestens in Sachen Wohnungspolitik - von Klassenjustiz sprechen. Der Begriff mag alt sei, die Tatsache ist brandaktuell.
Schön wär's! Gerade wird uns ein "schönes" Beispiel präsentiert. Viele Städte und Gemeinden beanspruchen ein Vorkaufsrecht für Grundstücke, die in kommunalen Besitz überführt werden sollen. Das bedeutet: Wenn ein Grundstück oder eine Immobilie aus privatem Besitz verkauft werden soll, haben die Kommunen das Recht, bevorzugt kaufen zu können. Das darf nicht zu Vermögensverlusten für die Besitzer führen. D.h. die Kommune muss in jedem Fall den gleichen Preis bezahlen wie jeder andere Bieter.
Dieses Recht wird in Anspruch genommen, wenn Investoren in sog. Milieuschutzgebieten Immobilien kaufen wollen, um z.B. Häuser edel zu sanieren, um anschließend die Mieten überproportional zu erhöhen, so dass weniger Bemittelte oder Arme vertrieben werden, die sich die exorbitanten Mieten nicht leisten könne. Man nennt das Gentrifizierung. Große Städte wie München, Frankfurt, Hamburg bieten dafür mannigfach Beispiele. Besonders schlimm ist dieser Prozess in bestimmten Berliner Bezirken wie Kreuzberg oder Neukölln z.B.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich beschlossen, dass das Vorkaufsrecht ungültig ist. Man könne Investoren nicht einfach unterstellen, dass sie überhöhte Renditen erzielen wollen. Hä? Wo leben die Richter? Sind sie blind, taub, analphabetisch, realitätsblind oder schlicht dumm? Die obengenannten Beispiele sind evident.
Nun ist das bereits das zweite Urteil, das die Möglichkeiten staatlichen Handelns im Wohnungsrecht einschränkt. Vor kurzem urteilte das Bundesverfassungsgericht, der vom Berliner Senat gesetzlich vorgesehene Mietendeckel sei verfassungswidrig. Der Berliner Senat wollte die Mieten für eine bestimmte Zeit einfrieren.
Beide Urteile - das zum Mietendeckel und das zum Vorkaufsrecht - treffen vor allem weniger Wohlhabende und Arme, also die Mehrheit der Bevölkerung. Nicht nur einzelne Hausbesitzer profitieren von diesen Urteilen, sondern vor allem große Wohnungskonzerne und Investoren, also Kapitalisten.
Man kann also sehr wohl - mindestens in Sachen Wohnungspolitik - von Klassenjustiz sprechen. Der Begriff mag alt sei, die Tatsache ist brandaktuell.
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