Montag, 30. September 2019
„Drecks-Fotze“ geht in Berlin o.k.
Die Wehklagen über zunehmende Gewalt in unserer Gesellschaft sind allgemein: angefangen bei Hassbotschaften im Internet, über analoge Beschimpfungen bis zu handfesten Übergriffen. Dem Berliner Landgericht scheint das alles Wumpe zu sein. Die üblen Verbalinjurien gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast in einem rechten Blog scheinen diesem Richtergremium eher akzeptabel zu sein. Eine Klage von Künast auf Herausgabe der Adresse des Bloggers wurde abgewiesen. Solange eine „Sachbezug“ bestehe, gehen derartige Beschimpfungen in Berlin in Ordnung.

Da müssen wir uns nicht mehr wundern über immer mehr verbale und wirkliche Gewalt auf Schulhöfen, auf Straßen, in U-Bahnen und im Internet. Jeder Junge kann sich jetzt auf einen „Sachbezug“ berufen, wenn er den Lehrer, der ihm eine schlechte Zensur verpasste, ein Arschloch nennt.

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6 aus 22 Beleidigungen gestrichen
Dieselbe Strafkammer, die im Oktober das o.a. Urteil gesprochen hat, hat Teile davon auf Beschwerde von Künast jetzt gestrichen, darunter zählt "Drecks-Fotze". Weitere 16 Beleidigungen haben weiter "Sachbezug", darunter: „Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird!“ Oder: "Pfui du altes grünes Dreckschwein" Und: "Ich könnte bei solchen Aussagen diese Personen die Fresse polieren." (Schreibfehler im Original!) Usw.
Alle, die mit "Sachbezug" Beleidigungen gegen andere Personen aussprechen, sind damit reingewaschen.
Das es DIESELBE Kammer ist, die die sechs jetzt gestrichenen Beleidigungen seinerzeit zuließ, lässt auf den Geisteszustand der Richter (wahrscheinlich nur Männer!) schließen.

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