Freitag, 20. Februar 2026
Mit dem Taser „außer Gefecht gesetzt“
„Spezialkräfte haben (…) einen 59-jährigen Mann, der mit einem Messer bewaffnet war, außer Gefecht (!) gesetzt. Dabei setzten sie einen Taser ein.“ Die Familienangehörigen hätten vorher die Beamten darüber informiert, dass der 59-Jährige sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe. Nach dem Einsatz wurde der Mann „vom Rettungsdienst medizinisch versorgt (…) und in eine psychiatrische Klinik gebracht. (Weserkurier vom 20.02.26)

Das ist mal wieder ein typisches Beispiel für die Prinzipien polizeilichen Handels: Attacke heißt die Devise. Da wird gern mal ein offensichtlich psychisch Gestörter mit einer MP-Salve getötet. Da wird durch eine geschlossene Tür geschossen und eine Bewohnerin verwundet. Und jetzt wird auf einen Anruf einer Familie mit dem ausdrücklichen Hinweis auf eine psychische Störung ihres Vaters die Polizei gerufen. Erst rückt eine Streife an, dann Spezialkräfte, die den Vater mit einem Taser attackieren.

Es wäre doch wohl angesagt gewesen, den Psychiatrischen Notdienst einzuschalten, damit der den Konflikt löst, nicht aber die „Ausschaltung“ der Person. Und es schließt sich die Frage an, wieso die Benutzung des Tasers eine medizinische Versorgung notwendig macht. Ich denke, der Taser sei „ungefährlich“? Und die Einlieferung in die Psychiatrie erfolgte erst nach der Attacke, nicht vorher, was angemessen gewesen wäre.
(Vgl. div. Beiträge in miniaturen, Suchworte "Taser", "MP gegen Messer")

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