Freitag, 25. April 2025
Schwarzes Opfer von Polizeigewalt
Schon wieder ein Toter, schon wieder ein Schwarzer, schon wieder ist der Schütze ein Polizist. Er schießt viermal, dreimal in Kopf, Rücken und Hüfte, der vierte Schuss streift den Oberschenkel – alles trifft das Opfer von hinten. Der Flüchtende soll sich mit Pfefferspray bedrohlich dem Schützen genähert haben. Tatsächlich lief er vor ihm weg.

Als Flüchtender kann man einen Verfolger nicht mit Reizgas bedrohen. Es geht nicht. Ich habe es ausprobiert: im vollen Lauf nach hinten sprühen, zumal bei einem Abstand von vermutlich mehreren Metern – das Zeug wird verwirbelt und ist dann keine Gefahr. Die Polizei nimmt aber „Notwehr“ an.

Schließlich wird ein Messer vermutete, mit dem der Polizist hätte bedroht werden können. Das Messer aber ist unauffindbar, unklar auch, wer es gesehen hat.

Wenn es darum gegangen wäre, den Flüchtenden zu stoppen, hätte ein Schuss genügt. Die drei anderen wäre also schon versuchte Tötung, evtl. bedingt vorsätzlich. Zumal es angeblich nur darum ging, das Versprühen von Reizgas zu unterbinden. Das wiederum ist umstritten. Angeblich soll der junge Mann vor einer Disco damit gesprüht haben.

Es wäre alles schon schlimm genug, wenn es ein Einzelfall wäre. Die polizeiliche Logik lautet immer wieder: angreifen, nachsetzen, dranbleiben, wer das nicht tut, hat Angst. Diese Taktik wird selbst von Fachleuten der Polizeiakademie in Frage gestellt. Sie ist aber durch Training und Ideologie schon den jungen Polizisten so eingebimst, dass sie im Konfliktfall quasi automatisch handeln.

Und wieder ist ein Schwarzer das Opfer. Da können Politik und Polizeiführung so lange sie wollen den Rassismus in der Polizei leugnen: Die Fakten sprechen eine andere Sprache!

Der Schütze wird mit 98%iger Wahrscheinlichkeit von keinem Gericht schuldig gesprochen: Nur 2% der angeklagten Fälle unrechtmäßigen Polizeihandelns werden bestraft. Ein jüngeres Beispiel ist der Tod eines farbigen Flüchtlings in Dortmund, der mit sechs Schuss aus einer Polizei-Maschinenpistole getötet wurde. Aus Notwehr versteht sich, denn er hatte eine Messer und befand sich hinter einem Gitterzaun. Verurteilt wurde keiner verantwortlichen Polizisten.
(Vgl. miniaturen vom 11.08.22 „MP gegen Messer - Ein Toter“)

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