Mittwoch, 26. Februar 2025
Merz gegen Rechtsstaat
Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU, 69 Jahre) ist noch einmal im angestrebten Amt, da sorgt er schon für einen ersten Skandal. Während US-Präsident Trump Dekrete im Stundentakt raushaut, hängt Merz sich ans Telefon und ruft den israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu an.

Natürlich ist ein Telefonat mit wem auch immer seine Privatangelegenheit, allerdings geht der Inhalt des Gesprächs weit darüber hinaus: Er hat Netanyahu nämlich nach Deutschland eingeladen, und das ist ein äußerst brisantes Politikum. Netanyahu ist nämlich mit Haftbefehl des Internationales Strafgerichtshofs ausgeschrieben. Begründung: Er und sein ehemaliger Verteidigungsminister Galant hätten im Gasa-Krieg Kriegsverbrechen begangen.

Deutschland ist laut internationalem Recht verpflichtet, einen solchen Haftbefehl zu vollstrecken. Sobald einer der beiden Israelis das deutsche Staatsgebiet betritt, müssen die Handschellen zuschnappen. Aber nicht mit dem zukünftigen Bundeskanzler. Dieser hat Netanyahu zugesichert, er werden „Mittel und Wege finden“, dass Netanyahu nicht verhaftet wird. Merz hat Netanyahu also vorsätzlich einen offenen Rechtsbruch mit Ansage versprochen.

Seit wann steht der Bundeskanzler über dem Recht? Merz und alle anderen staatlichen Instanzen wären verpflichtet, den Haftbefehl zu vollstrecken bzw. vollstrecken zu lassen. Damit stellt er sich in die Reihe früherer CDU/CSU-Granden, denen das positive Recht auch schon mal schnuppe war. Nur mal so: Der frühere Bundesinnenminister Hermann Höcherl (CSU) erklärte 1963, „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen." Ihm unterstellte Beamte hatten gegen das Abhörverbot von Telefonen verstoßen.

Die deutsche Gesellschaft konnte inzwischen hoffen, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sich seit 1963 zum Positiven entwickelt haben. Merz scheint damit Schluss machen zu wollen.

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