Dienstag, 5. November 2024
Übertriebener Antisemitismus-Begriff
jf.bremen, 14:14h
KritikerInnen an der israelischen Regierung und des Kriegs in Gaza und im Libanon droht Ungemach. Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Bundestags hat ein Papier ausgearbeitet, das den sehr weit gefassten Antisemitismusbegriff des IHRA (Internationale Vereinigung der Holocaust-Erinnerung) weitgehend übernimmt. Danach könnte die Kritik an israelischer Politik beschränkt und sogar bestraft werden.
Das Papier soll zur Diskussion im Bundestag als Antrag eingebracht werden. Das Ziel ist ein Gesetz, das u.a. das Strafrecht, das Aufenthalts- und Asylrecht, sowie das Staatsangehörigkeitsrecht neu definiert. Danach könnte die Kritik an der rechtsradikalen Regierung, am Krieg in Gaza und Libanon sowie in anderen Fragen, z.B. des Rechtssystems unterbunden bzw. bestraft werden. (S. miniaturen 14.02.24 „Israel: Regierung oder Verbrecher-Syndikat?“)
Das Papier macht sich auch gleich Gedanken darüber, wie ohne gesetzliche Grundlage im Bildungssystem bei „Verstößen“ vorgegangen werden soll: das Hausrecht, Ausschluss vom Unterricht bzw. Studium, die Exmatrikulation an Unis sollen angewandt werden.
Freie Träger der Bildungsarbeit, Vereine und politische Zusammenschlüsse sollen ggf. durch Mittelentzug oder Betätigungsverbot bestraft werden. Damit würde gleich eine ganze Reihe von Grundgesetz-Artikeln außer Kraft gesetzt: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Koalitionsfreiheit.
Inzwischen haben 600 Prominente – KünstlerInnen, WissenschaftlerInnen, politische AktivistInnen und Vereinigungen von Amnesty International bis Luisa Neubauer – gegen das Papier protestiert und ihren Protest in der FAZ veröffentlicht.
Die allfällige Distanzierung ist auch hier fällig: Kritik an der israelischen Regierungspolitik ist nicht gleichzusetzen mit Antisemitismus und schließt die Verurteilung terroristischer Aktionen – 7. Oktober! – ein, aber auch völlig übertriebenes militärisches Vorgehen. Die Tötung EINES Hamas-Terroristen rechtfertigt nicht den „Kollateral-Schaden“ von Dutzenden Zivilisten, darunter überwiegend Frauen, Alte und Kinder. (s. miniaturen 10.06.24 „Geiselbefreiung mit Kollateralschaden“)
Das Papier soll zur Diskussion im Bundestag als Antrag eingebracht werden. Das Ziel ist ein Gesetz, das u.a. das Strafrecht, das Aufenthalts- und Asylrecht, sowie das Staatsangehörigkeitsrecht neu definiert. Danach könnte die Kritik an der rechtsradikalen Regierung, am Krieg in Gaza und Libanon sowie in anderen Fragen, z.B. des Rechtssystems unterbunden bzw. bestraft werden. (S. miniaturen 14.02.24 „Israel: Regierung oder Verbrecher-Syndikat?“)
Das Papier macht sich auch gleich Gedanken darüber, wie ohne gesetzliche Grundlage im Bildungssystem bei „Verstößen“ vorgegangen werden soll: das Hausrecht, Ausschluss vom Unterricht bzw. Studium, die Exmatrikulation an Unis sollen angewandt werden.
Freie Träger der Bildungsarbeit, Vereine und politische Zusammenschlüsse sollen ggf. durch Mittelentzug oder Betätigungsverbot bestraft werden. Damit würde gleich eine ganze Reihe von Grundgesetz-Artikeln außer Kraft gesetzt: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Koalitionsfreiheit.
Inzwischen haben 600 Prominente – KünstlerInnen, WissenschaftlerInnen, politische AktivistInnen und Vereinigungen von Amnesty International bis Luisa Neubauer – gegen das Papier protestiert und ihren Protest in der FAZ veröffentlicht.
Die allfällige Distanzierung ist auch hier fällig: Kritik an der israelischen Regierungspolitik ist nicht gleichzusetzen mit Antisemitismus und schließt die Verurteilung terroristischer Aktionen – 7. Oktober! – ein, aber auch völlig übertriebenes militärisches Vorgehen. Die Tötung EINES Hamas-Terroristen rechtfertigt nicht den „Kollateral-Schaden“ von Dutzenden Zivilisten, darunter überwiegend Frauen, Alte und Kinder. (s. miniaturen 10.06.24 „Geiselbefreiung mit Kollateralschaden“)
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