Mittwoch, 17. Juli 2024
Empörung der Rechtsextremen über „Compact“-Verbot
jf.bremen, 11:45h
Das Bundesinnenministerium hat das rechtextreme Monatsmagazin Compact als verfassungswidrig verboten. Gründe dafür gibt es reichlich. Davon hat die Bundesinnenministerin Nancy Faeser in ihrer öffentlichen Begründung einige aufgezählt: Das Magazin habe antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungsideologische Inhalte. Der Chefredakteur wolle ausdrücklich „das Regime, das politische System“ stürzen.
Chefredakteur Jürgen Elsässer ereifert sich, das Verbot sei ein Eingriff in die Pressefreiheit. Der AfD-Vorstand, sonst tunlichst bemüht, eine formale Distanz zu Compact und Elsässer zu wahren, bemüht ebenfalls die Verfassung. Dieser Eingriff in die Pressefreiheit sei verfassungswidrig.
Das ist schon grotesk: Sie – Elsässer, Weidel und Chrupalla - berufen sich auf die Verfassung, die Elsässer expressis verbis samt der Gesellschaftsordnung abschaffen will.
Chefredakteur Jürgen Elsässer ereifert sich, das Verbot sei ein Eingriff in die Pressefreiheit. Der AfD-Vorstand, sonst tunlichst bemüht, eine formale Distanz zu Compact und Elsässer zu wahren, bemüht ebenfalls die Verfassung. Dieser Eingriff in die Pressefreiheit sei verfassungswidrig.
Das ist schon grotesk: Sie – Elsässer, Weidel und Chrupalla - berufen sich auf die Verfassung, die Elsässer expressis verbis samt der Gesellschaftsordnung abschaffen will.
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