... newer stories
Freitag, 10. Januar 2025
Verfassungsfeinde mit Parteibuch
jf.bremen, 18:14h
Der aktuelle Wahlkampf ist auch ein Austagungsort populistischer Stimmungsmache. Die Parteien geben sich dabei nichts: Schnittmengen finden sich in allen Partei- und Wahlprogrammen. Ein Beispiel dafür ist neben anderen das Bürgergeld, das gerade von der Ampelregierung neu geschaffen wurde. Allerdings gab es sowas auch schon früher nur unter anderem Namen.
Wie bei andren populistischen Themen wird hier mit falschen Zahlen operiert. So behauptet CDU-Chef und Kanzlerkandidat, das Bürgergeld koste zweistellige Milliardenbeträge, die man einsparen könne, wenn – wie die CDU fordert – Bürgergeld abgeschafft wird bzw. deutliche nach unten modifiziert wird. Die Bürgergeldempfänger müsste gezwungen werden zu arbeiten.
Das entspricht nicht der Realität. Von den 5,6 Millionen Bürgergeldempfängern sind 1,5 Millionen minderjährig, sind also im Vorschulalter bzw. gehen zur Schule, oder sie sind zu alt. Annähernd eine Million sind „Aufstocker“, das heißt, sie arbeiten, verdienen aber zu wenig, um von ihrem Lohn leben zu können. Sie erhalten die Differenz zum Existenzminimum als Bürgergeld. Diese Beziehergruppen kann man nicht zur Arbeit zwingen. Die restlichen 1,7 Millionen Empfänger sind überwiegend langzeitarbeitslos und unterqualifiziert. Bevor sie in Arbeit kommen, müssen sie zunächst nachqualifiziert werden, was wiederum Geld KOSTET, kann also nicht eingespart werden.
Auch strengeren Sanktionen – Geldabzüge z.B., wenn jemand eine Arbeit ablehnt oder einen Termin nicht einhält – sind laut Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht zulässig.
Kurzum die Pläne vom Merz und Konsorten sind unrealistisch und illegal!
Wie bei andren populistischen Themen wird hier mit falschen Zahlen operiert. So behauptet CDU-Chef und Kanzlerkandidat, das Bürgergeld koste zweistellige Milliardenbeträge, die man einsparen könne, wenn – wie die CDU fordert – Bürgergeld abgeschafft wird bzw. deutliche nach unten modifiziert wird. Die Bürgergeldempfänger müsste gezwungen werden zu arbeiten.
Das entspricht nicht der Realität. Von den 5,6 Millionen Bürgergeldempfängern sind 1,5 Millionen minderjährig, sind also im Vorschulalter bzw. gehen zur Schule, oder sie sind zu alt. Annähernd eine Million sind „Aufstocker“, das heißt, sie arbeiten, verdienen aber zu wenig, um von ihrem Lohn leben zu können. Sie erhalten die Differenz zum Existenzminimum als Bürgergeld. Diese Beziehergruppen kann man nicht zur Arbeit zwingen. Die restlichen 1,7 Millionen Empfänger sind überwiegend langzeitarbeitslos und unterqualifiziert. Bevor sie in Arbeit kommen, müssen sie zunächst nachqualifiziert werden, was wiederum Geld KOSTET, kann also nicht eingespart werden.
Auch strengeren Sanktionen – Geldabzüge z.B., wenn jemand eine Arbeit ablehnt oder einen Termin nicht einhält – sind laut Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht zulässig.
Kurzum die Pläne vom Merz und Konsorten sind unrealistisch und illegal!
... link (0 Kommentare) ... comment
... older stories