Sonntag, 15. Dezember 2024
Statistik lügt nicht – 98% aller angeklagten PolizistInnen kommen frei
jf.bremen, 15:30h
q.e.d., das Kürzel stammt aus der Wissenschaftssprache der Mathematik. Es heißt quod erat demonstrandum = was zu beweisen war.
Eins der mathematischen Teilgebiete ist die Statistik. Und die besagt, dass es in 2% der Prozesse gegen Polizeibeamte zu Verurteilungen kommt. Die Regel gilt offensichtlich auch für die beim Landgericht Dortmund. Angeklagt waren fünf von elf PolizistInnen, die an der Tötung eines minderjährigen Flüchtlings beteiligt waren.
Die Fakten: In einer Jugendhilfe-Einrichtung „läuft ein Jugendlicher mit einem Messer herum“, so die Meldung der Sozialarbeiter an die Polizei. Die rückt mit einem Aufgebot von elf BeamtInnen an und traktiert den Jungen, der hinter einem Zaun hockt, mit Taser und Pfefferspray. Er steht auf und nähert sich dem Trupp. Das ist natürlich äußerst aggressiv und erfordert den Einsatz von Schusswaffen, darunter eine Maschinenpistole (MP)! Der Junge wird von sechs Schüssen getroffen und stirbt im Krankenhaus.
q.e.d.: Die PolizistInnen gehören zu den 98% Angeklagten aus den „Sicherheitskräften“, die trotz nachgewiesener Straftat mit windigen Argumenten freigesprochen werden. Die Statistik stimmt, q.e.d.
Wes Geistes Kind die „Sicherheitskräfte“ sind, geht aus dem Befehl des Einsatzleiters zum Gebrauch des Pfeffersprays hervor: „Vorrücken und Einpfeffern. Das volle Programm. Die ganze Flasche!“ So eingestimmt macht auch der MP-Schütze von seiner Waffe Gebrauch: Sechs Schüsse, wahrscheinlich Dauerfeuer, auf einen nur mit einem Messer „bewaffneten“ 16-Jährigen abgeben. Ohne Skrupel, denn die Chancen, straflos davon zu kommen, stehen 98 zu 2%. q.e.d.
Vgl. auch miniaturen vom 11.08.22 „MP gegen Messer - ein Toter“ und 03.09.22 „Noch mal Maschinenpistole“.
Eins der mathematischen Teilgebiete ist die Statistik. Und die besagt, dass es in 2% der Prozesse gegen Polizeibeamte zu Verurteilungen kommt. Die Regel gilt offensichtlich auch für die beim Landgericht Dortmund. Angeklagt waren fünf von elf PolizistInnen, die an der Tötung eines minderjährigen Flüchtlings beteiligt waren.
Die Fakten: In einer Jugendhilfe-Einrichtung „läuft ein Jugendlicher mit einem Messer herum“, so die Meldung der Sozialarbeiter an die Polizei. Die rückt mit einem Aufgebot von elf BeamtInnen an und traktiert den Jungen, der hinter einem Zaun hockt, mit Taser und Pfefferspray. Er steht auf und nähert sich dem Trupp. Das ist natürlich äußerst aggressiv und erfordert den Einsatz von Schusswaffen, darunter eine Maschinenpistole (MP)! Der Junge wird von sechs Schüssen getroffen und stirbt im Krankenhaus.
q.e.d.: Die PolizistInnen gehören zu den 98% Angeklagten aus den „Sicherheitskräften“, die trotz nachgewiesener Straftat mit windigen Argumenten freigesprochen werden. Die Statistik stimmt, q.e.d.
Wes Geistes Kind die „Sicherheitskräfte“ sind, geht aus dem Befehl des Einsatzleiters zum Gebrauch des Pfeffersprays hervor: „Vorrücken und Einpfeffern. Das volle Programm. Die ganze Flasche!“ So eingestimmt macht auch der MP-Schütze von seiner Waffe Gebrauch: Sechs Schüsse, wahrscheinlich Dauerfeuer, auf einen nur mit einem Messer „bewaffneten“ 16-Jährigen abgeben. Ohne Skrupel, denn die Chancen, straflos davon zu kommen, stehen 98 zu 2%. q.e.d.
Vgl. auch miniaturen vom 11.08.22 „MP gegen Messer - ein Toter“ und 03.09.22 „Noch mal Maschinenpistole“.
... link (0 Kommentare) ... comment
... older stories