Dienstag, 27. August 2024
Bemerkenswertes zu Solingen
Bemerkenswert ist:
• Der Täter sollte nach Bulgarien als Erstaufnahmeland abgeschoben werden. Das geht nach dem St. Florians-Prinzip „Heiliger Florian, verschon mein Haus, zünd andere an.“ Bulgarien ist ein EU-Land, aus dem einer, der Böses will, leicht in andere EU-Länder wechseln kann also ggf. zurück nach Deutschland.
• Merz, Söder und andere fordern Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sowie Verweigerung des Asyls für Bürger dieser Länder. Das Asylrecht ist ein individuelles GRUNDRECHT. Es ist zudem europäisches Recht. Es kann also nicht willkürlich angewendet werden. Die haben alle mal Jura studiert. An ihren Unis wurden wohl die Grundrechte nicht gelehrt?!
• Das Asylrecht ist ein INDIVIDUELLES Recht. Es kann nicht für alle Bürger dieser Länder angewandt werden. Die Prüfung des Asylrechts fragt, ob der einzelne Geflüchtete Asylgründe hat. Steht so im Grundgesetz, Herr Merz, Herr Söder und Konsorten.

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Die Absurdität der Tat von Solingen
Der Anschlag auf das Stadtfest in Solingen macht überhaupt keinen Sinn, ist nur absurd.
Ein Flüchtling aus Syrien kommt nach Deutschland, nutzt das grundgesetzlich garantierte Asylrecht, ersticht wahllos drei Festbesucher, verletzt weiter und flüchtet.

Die erwartbare Reaktion der Bevölkerung: überwiegende Abscheu. Nur die ganz Rechten nutzen die Gelegenheit und greifen das Asylrecht an. Die „Altparteien“ (Nazi-Sprech) sind ebenfalls ablehnend und erheben Forderungen: Von der Einschränkung des Asylrechts (CDU/CSU) bis zur Verschärfung des Waffenrechts. Beide Forderungen sind unrealistisch: Das Asylrecht kann weder politisch noch rechtlich eingeschränkt werden. Es würde auch nichts bringen, genau so wenig wie ein anderes Waffenrecht. Die Anschläge in Nizza und Berlin beweisen: alles kann zur Waffe werden, auch in Auto.

Der Täter beruft sich auf den „Islamischen Staat“, dieser reklamiert die Tat für sich. Seine Akzeptanz steigt weder bei der Bevölkerung, noch im westlichen Ausland.

Erneut scheint der Staat restlos versagt zu haben. Der Täter war „ausreisepflichtig“. Er wurde laufen gelassen, nicht weiter verfolgt. Alle Sicherungssysteme versagten.

Die Bilder vom zusammengeschnürten Täter, mehrfach in den Medien wiederholt, sollen die Stärke eines schwachen Staats zeigen, der weder in Lage, war die Tat zu verhindern, noch den Täter zu fangen.

Der zum Paket Zusammengeschnürte soll derart öffentlich gedemütigt werden.

Unter Ausnutzung der Freiheit kämpft der Täter gegen sie.

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