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Mittwoch, 22. November 2023
Von der Schädlichkeit der Kreditbremse
jf.bremen, 17:00h
Die Bombe platzte am letzten Mittwoch: Das Bundesverfassungsgericht verkündete, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Haushaltsentwurf für 2023 und der Folgehaushalt 2024 verfassungswidrig sind. Sie verstoßen nach Ansicht des Gerichts gegen die Verfassung.
Wie das? Während der Corona-Pandemie wurde ein kreditbasiertes Sondervermögen beschlossen. Das dafür vorgesehene Geld wurde nicht voll ausgeschöpft. 60 Milliarden blieben über. Was lag also näher, als es für andere dringende Projekte auszugeben? Die Ampel sah daher vor, es in die Bekämpfung der Klimakrise und für technische Innovation auszugeben. Damit hätten die sträflichen Versäumnisse der Vergangenheit aufgeholt werden können. Die berüchtigte, seit ca. 20 Jahren im Grundgesetz vorgesehene Kreditbremse wurde dazu ausgesetzt.
Ausgerechnet die CDU, die in der Großen Koalition für die Versäumnisse beim Klimaschutz und der Innovation verantwortlich war, klagte gegen den Haushalt und bekam in Karlsruhe Recht. Und die Partei hat gedroht, gegen weitere vergleichbare Haushaltstitel zu klagen. Dabei geht es Merz und seinen Gesellen garantiert nicht um die juristische Sache, sondern vorrangig darum, der Ampel größtmöglichen Schaden zuzufügen.
Damit waren der Wirtschaftsstabilisierungsfonds und der Klimafond hinfällig. Deutschland fiel wieder hinter die internationalen Standards zurück. Die immer wieder beschworene Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft und der Umweltschutz fielen unter den Tisch der Verfassungsrichter.
Betroffen sind auch die Bundesländer mit ähnlichen Sondervermögen. Auf alle Fälle schlägt das Urteil über die Länder und Kommunen bis zum einzelnen Bürger durch.
Wenn die Ziele der beiden Fonds ohne das Sondervermögen dennoch realisiert werden sollen, gibt es drei Wege:
1. Die Kreditbremse wird erneut außer Kraft gesetzt wie bei der Pandemie. Das geht, wenn eine außerordentliche Notlage vorliegt. Die Wetter- und Katastrophen-Berichte der Vergangenheit und die Unkenrufe über die Rückständigkeit der deutschen Wirtschaft insbesondere bei der Digitalisierung und der Energiegewinnung könnten das rechtfertigen.
2. Man erhöht die steuerlichen Einnahmen, z.B. durch eine Reichensteuer oder die Reform der Erbschaftssteuer oder die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs oder, oder, oder. An Vorschlägen mangelt es nicht.
3. Man spart bei anderen Teilen des Haushalts, z.B. den Sozialausgeben. Genannt wurden schon das Bürgergeld, die Kindergrundsicherung u.a.
Der Leser darf raten, welche Lösung der Finanzminister (FDP) rigoros ablehnte und welche andere führende FDPler favorisieren. Richtig geraten: Auf keinen Fall die Schuldenbremse reformieren und die Steuern für Reiche erhöhen! Bietet sich der Sozialabbau zu Ungunsten kleiner und mittlerer Einkommen und armer Menschen an. Da ist zwar nicht so ganz viel zu holen, aber der geringste Widerstand zu erwarten.
Die Ampel-Koalition erweist sich erneut als Fehlkonstruktion: Die nach Wählern gezählt kleinste Partei FDP bestimmt die Richtlinien der Bundespolitik. Der Finanzminister hat als Einziger ein Vetorecht und nutzt das weidlich aus.
Wie das? Während der Corona-Pandemie wurde ein kreditbasiertes Sondervermögen beschlossen. Das dafür vorgesehene Geld wurde nicht voll ausgeschöpft. 60 Milliarden blieben über. Was lag also näher, als es für andere dringende Projekte auszugeben? Die Ampel sah daher vor, es in die Bekämpfung der Klimakrise und für technische Innovation auszugeben. Damit hätten die sträflichen Versäumnisse der Vergangenheit aufgeholt werden können. Die berüchtigte, seit ca. 20 Jahren im Grundgesetz vorgesehene Kreditbremse wurde dazu ausgesetzt.
Ausgerechnet die CDU, die in der Großen Koalition für die Versäumnisse beim Klimaschutz und der Innovation verantwortlich war, klagte gegen den Haushalt und bekam in Karlsruhe Recht. Und die Partei hat gedroht, gegen weitere vergleichbare Haushaltstitel zu klagen. Dabei geht es Merz und seinen Gesellen garantiert nicht um die juristische Sache, sondern vorrangig darum, der Ampel größtmöglichen Schaden zuzufügen.
Damit waren der Wirtschaftsstabilisierungsfonds und der Klimafond hinfällig. Deutschland fiel wieder hinter die internationalen Standards zurück. Die immer wieder beschworene Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft und der Umweltschutz fielen unter den Tisch der Verfassungsrichter.
Betroffen sind auch die Bundesländer mit ähnlichen Sondervermögen. Auf alle Fälle schlägt das Urteil über die Länder und Kommunen bis zum einzelnen Bürger durch.
Wenn die Ziele der beiden Fonds ohne das Sondervermögen dennoch realisiert werden sollen, gibt es drei Wege:
1. Die Kreditbremse wird erneut außer Kraft gesetzt wie bei der Pandemie. Das geht, wenn eine außerordentliche Notlage vorliegt. Die Wetter- und Katastrophen-Berichte der Vergangenheit und die Unkenrufe über die Rückständigkeit der deutschen Wirtschaft insbesondere bei der Digitalisierung und der Energiegewinnung könnten das rechtfertigen.
2. Man erhöht die steuerlichen Einnahmen, z.B. durch eine Reichensteuer oder die Reform der Erbschaftssteuer oder die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs oder, oder, oder. An Vorschlägen mangelt es nicht.
3. Man spart bei anderen Teilen des Haushalts, z.B. den Sozialausgeben. Genannt wurden schon das Bürgergeld, die Kindergrundsicherung u.a.
Der Leser darf raten, welche Lösung der Finanzminister (FDP) rigoros ablehnte und welche andere führende FDPler favorisieren. Richtig geraten: Auf keinen Fall die Schuldenbremse reformieren und die Steuern für Reiche erhöhen! Bietet sich der Sozialabbau zu Ungunsten kleiner und mittlerer Einkommen und armer Menschen an. Da ist zwar nicht so ganz viel zu holen, aber der geringste Widerstand zu erwarten.
Die Ampel-Koalition erweist sich erneut als Fehlkonstruktion: Die nach Wählern gezählt kleinste Partei FDP bestimmt die Richtlinien der Bundespolitik. Der Finanzminister hat als Einziger ein Vetorecht und nutzt das weidlich aus.
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