Montag, 24. August 2020
Täter „soll“ gemordet haben
In Christchurch, Neuseeland, beginnt in dieser Woche der Prozess gegen den Attentäter, der im März 2019 in dieser Stadt zwei Moscheen stürmte, einundfünfzig Betende erschießt und weitere schwer verletzt. Die Taten wurden von ihm selbst live ins Internet übertragen. Es gibt hunderte von Augenzeugen.

Das ist alles evident und beweisbar. Und dennoch wird im Rundfunk gesagt, er „solle“ das alles getan haben. Wieso der Konjunktiv, wieso soll? Damit soll einer Vorverurteilung vorgebeugt werden. So wie auch in anderen vergleichbar evidenten Fällen immer von „mutmaßlichen“ Tätern und mutmaßlichen Untaten gesprochen. Klar: solange nicht ein Gericht alles festgestellt hat, gilt die „Unschuldsvermutung“. Aber wieso Unschuld? Schuldig ist der Mann auch ohne Gerichtsurteil. Anders ist das, wenn Tat und Täter weniger offensichtlich sind. Aber in diesem Fall ist das völlig anders. Der Mann ist schuldig und jeder konnte es sehen!

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